Auszugsrenovierung nach Einzug in renovierte Wohnung vor 2,7 Jahren
31.10.2006 12:28 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum
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Rechtsanwältin Ina Hänsgen
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Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich habe von 4/2004 bis 11/2006, also 2,7 Jahre, eine Mietwohnung die von einer Hausverwaltung betreut wird, bewohnt und fristgerecht gekündigt.
Der Mietvertrag ist der ‚Standard’ von Haus&Grund
§ 22 Schönheitsreparaturen ist hier gestrichen, dafür gehört ‚Anlage Nr. 1’ zum Mietvertrag
Diese besagt zum Thema Schönheitsreparaturen:
‚ Die Wohnung wird in allen Räumen an Decken und Wänden rauhfasertapeziert und zweimal neu weiß gestrichen übergeben. Diese Arbeiten wurden fachmännisch ausgeführt.
Diese Vorleistung des Vermieters ist in dem vereinbarten Mietpreis nicht enthalten. Zum Ausgleich verpflichten sich die Mieter die Wohnung bei Mietende ebenso fachmännisch vollständig neu renoviert zurückzugeben.
Während der Mietzeit notwendige Schönheitsreparaturen führen die Mieter auf eigene Kosten aus.’
Die Wohnung ist in gutem Zustand, Schäden bestehen nicht, die Wände weisen so gut wie keine Gebrauchsspuren auf.
Bin ich nun am Ende der Mietzeit zum Streichen oder etwaigem anderen verpflichtet? Gilt für mich eine anteilige Beteiligung an den Renovierungskosten eventuell nach Kostenvoranschlag des Vermieters? Könnte man die eventuellen Schäden (Flecken an der Wand) überstreichen und hätte damit seinen Soll abgeleistet?
Mit freundlichen Grüßen! Vielen Dank für die Antwort!
Trifft nicht Ihr Problem?
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