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aufhebungsbescheid kindergeld


| 01.06.2012 10:44 |
Preis: 53,00 € |

Familienrecht


Beantwortet von

Abogado LL.M. Ernesto Grueneberg


| in unter 2 Stunden

hallo,
bin nach meiner arbeitslosigkeit nach norwegen gezogen, das Kindergeld würde ich von dem Land erhalten, in dem der arbeitende Elternteil wohnt, Norwegen möchte einen aufhebungsbescheid von mir, doch die Familienkasse in deutschland schickt ihn mir nicht zu, meine Kinder wohnen seit dem 31.01 bei mir und diesen Aufhebungsbescheid habe ich zum ersten mal im Februar 2012 angefordert, doch trotz anrufe, email und zwischenschaltung der deutschen Botschaft bekomme ich diesen Bescheid nicht und deshalb auch kein Kindergeld, was kann ich tun?
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 136 weitere Antworten zum Thema:
Kindergeld
01.06.2012 | 11:24

Antwort

von

Abogado LL.M. Ernesto Grueneberg
307 Bewertungen
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt beantworten möchte:

Wenn Sie die Anforderungen für das deutsche Kindergeld nicht mehr erfüllen, dann ist das die Festsetzung des Kindergeldes aufzuheben nach $ 70 Abs. 2 EstG. Und zwar durch einen Verwaltungsakt (Bescheid)

Es ist aber leider so, dass man keine rechtliche Handhabe hat, wenn dies nicht erfolgt. Es kann nur Untätigkeitsklage nach 6 Monaten erhoben werden, damit ein Gericht die Familienkasse dazu verpflichtet, den Bescheid zu erlassen.

Empfehlenswert ist es daher, sich anwaltlich vertreten zu lassen. Für die Kosten dieser Vertretung müssen Sie aber aufkommen. Unser Büro ist gerne dazu bereit, in Kontakt mit der Familienkasse zu treten, damit Sie den benötigten Bescheid erhalten kann.


Ich hoffe, Ihnen geholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen

Ernesto Grueneberg, LL.M.
Abogado
Mitglied der Rechtsanwaltskammern Berlin & Madrid

Köthener Straße 44
10963 Berlin

info@kanzlei-potsdamerplatz.de
Tel.: 030 2318 5608
Fax.: 030 577 057 759


Ich möchte abschließend darauf hinweisen, dass Antworten im Rahmen dieser Plattform nur eine erste Orientierung darstellen. Eine persönliche anwaltliche Beratung kann dadurch nicht ersetzt werden. Das Weglassen oder Hinzufügen von Umständen kann die rechtliche Beurteilung des Sachverhaltes verändern

Nachfrage vom Fragesteller 01.06.2012 | 11:28

wieviel würde es mich denn kosten, wenn sie mit der Familienkasse in Kontakt treten würden? Würden sie dies tun, oder ein anderer, sie schreiben, unser Büro ist gerne dazu bereit.
Wie gesagt, was würde es mich kosten, wenn sie mit der Familienkasse in Verbindung treten?

Antwort auf die Nachfrage vom Anwalt 01.06.2012 | 11:30

Ich habe Ihnen eine Email geschickt.

Bewertung des Fragestellers 2012-06-12 | 00:03


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ANTWORT VON
Abogado LL.M. Ernesto Grueneberg
Berlin

307 Bewertungen
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Erbrecht, Gesellschaftsrecht, Steuerrecht, Sozialrecht, Ausländerrecht