Beleidigung + Verleumdung
Sehr geehrte Damen + Herren.
Am 30.05.2012 hielt ich mich abends in einer Gaststätte auf, deren Betreiber der Wirt mit seiner Ehefrau ist. Mit beiden bin ich sehr eng befreundet. Einer der Verpächter (bei den Verpächtern handelt es sich um eine aus vier Personen bestehenden Erbengemeinschaft) dieser Gaststätte hat seine Wohnung im selben Gebäude. An diesem besagten Abend tätigte dieser hinter seinem Haus die Aussage, der Krüppelpisser (gemeint war ich, da ich von Geburt an Contergangeschädigt + dadurch stark schwerbehindert bin) soll sich nicht soweit aus dem Fenster lehnen, den zeige ich sowieso an wegen *Verleumdung. Diese auf mich bezogene Beleidigung/Ehrverletzung hat die Ehefrau des Wirts durch das geöffnete Toilettenfenster der Gaststätte gehört. Sie hat dann sofort den genauen Wortlaut mit Datum + Uhrzeit niedergeschrieben + mich darüber informiert. Obwohl er diese Äußerungen auf seinem Privatgrundstück getätigt hat, hätte diese auch von anderen Personen gehört werden können, weil sich einige Meter weiter ein Parkplatz befindet. Meine Frage lautet daher: Erfüllt diese Äußerung den Tatbestand der Beleidigung/Ehrverletzung + ist es sinnvoll, eine Anzeige zu machen?
*Anmerkung: Vorausgegangen waren monatelange Quärelen zwischen der Erbengemeinschaft (Verpächtern) + dem Betreiber der Gaststätte mit dem Ziel, diesem die Existenz zu zerstören. Das Ganze habe ich von Anfang an mitbekommen (andere Gäste mit der Zeit auch) + mich natürlich auch mit diesen Gästen darüber unterhalten. Da das gesamte Gebäude hypothekarisch stark belastet ist + sich wahrscheinlich auch kein Nachpächter findet, habe ich in solchen Gesprächen (auch außerhalb der Gaststätte) mehrfach gesagt: "Dann wird es nur eine Frage der Zeit sein, wann die Bank ihr Geld zurück fordert + das Gebäude unter den Hammer kommt, falls kein neuer Pächter gefunden wird + somit keine Pachteinnahmen erzielt werden." Der Betreiber der Gaststätte gibt diese zum 01.06.2012 auf. Nun meine Frage: Erfüllen diese Gespräche + Äußerungen den Tatbestand der Verleumdung? Für eine baldige Antwort auf meine Fragen wäre ich Ihnen sehr dankbar. Mit freundlichen Grüßen
Beleidigung Verleumdung









