Rücktritt von Auftragsbestätigung
| 30.05.2012 12:49 |
Preis: 55,00 € |
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Preis: 55,00 € |
Vertragsrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt LL.M. Christian Mauritz
| in unter 2 Stunden
Sehr geehrte(r) Frau Rechtsanwältin / Herr Rechtsanwalt,
ich beabsichtige in meinem Badezimmer die vorhandene Badewanne durch eine behindertengerechte Dusche ersetzen zu lassen.
Dazu hat mich eine Firma zwecks Aufmessung vor Ort besucht und mir gleich einen ansprechenden Vorschlag per Ansichtsskizze erstellt. Zur detaillierten Besprechung und für die Materialauswahl bin ich am 11.5. in die Ausstellungsräume der Firma gefahren, wo mir nach einem ca. einstündigen Verkaufsgespräch gleich eine Auftragsbestätigung zur Unterschrift vorgelegt wurde, die ich leichtsinnigerweise auch gleich unterzeichnet habe.
Am 25.5. erhielt ich nochmals per Post eine ausführliche Auftragsbestätigung zur Unterschrift, diesmal waren zusätzlich die Zahlungsbedingungen beigefügt, die sich wie folgt zusammensetzen:
Innerhalb von 8 Werktagen nach Erhalt der Auftragsbestätigung ist eine Anzahlung in Höhe von 20% der Auftragssumme zu leisten = 2.649,10 €
Eine weitere Anzahlung in Höhe von 75% der Auftragssumme ist eine Woche nach Montagebeginn zu erbringen = 9.934,13 €
Der Restbetrag ist innerhalb von 8 Werktagen nach Erhalt der Schlussrechnung ohne Abzug zu zahlen. Restzahlung = 662,27 €
Was mich sehr stutzig macht, ist die Art und Weise, dass während des Verkaufsgespräches nicht eine Silbe über die Zahlungsbedingungen verloren wurde und mir jetzt stillschweigend Anzahlungen abgefordert werden, die mich erheblich ins Risiko setzen, während ich bei meiner Unterschrift davon ausgegangen war, dass üblicherweise eine Handwerkerrechnung postwendend nach Ablieferung der Arbeit zu begleichen ist.
Ich habe der Firma gestern den Vorschlag unterbreitet, 90% der Gesamtkosten bei Fertigstellung und die restlichen 10% 14 Tage nach Abnahme zu begleichen und daraufhin noch keine Antwort erhalten.
Meine Frage ist nun, ob ich von dem Auftrag einseitig zurücktreten kann oder wie ich mich verhalten soll, sollte ich mich nicht über die Zahlungsmodalitäten einigen können, weil mir das Vorgehen der Gegenseite nicht ganz koscher vorkommt und ich um mein Geld fürchte.
Trifft nicht Ihr Problem?
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