zwangseinweisung - Rechtsmittel
28.05.2012 06:47 |
Preis: 75,00 € |
archiviert
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Sozialrecht
archiviert
Zwangseinweisung
Meine erwachsene, behinderte Tochter wurde am Freitagnacht zwangseingewiesen.
Ich suche in Berlin akut einen Rechtsanwalt, der mich vertreten kann.
Ich bin mit meiner behinderten Adotivtochter, 38 Jahre alt, vor einem Jahr in eine Eigentumswohnung im Erdgeschoss gezogen.
Es gibt einen erbitterten rechtlichen Streit um eine Terrasseneinfriedung. Seit die Miteigentümer wissen, dass meine Tochter behindert ist, versuchen sie mit allen Mitteln uns aus der Wohnung zu vertreiben. Eine wie sie gehöre nicht hierher, sondern in ein Heim.
Meine Tochter ist geistig normal, ist körperlich schwerbehindert, aber hat eine Sozialbehinderung (ADS) und schreit ziemlich schnell rum, wenn sie sich bedroht und eingeengt fühlt. Sie hat hier noch niemanden etwas getan.
Seit einer Woche nach unserem Einzug beobachten die Nachbarn meine Tochter, sagen sie muss weg, sie wird von Miteigentümern und Handwerkern gemoppt- Seit Januar nerven die Mitbewohner Nacht für Nacht mit unnatürlichen technischen Geräuschen.
Es gibt mehrere Rechtsstreitigkeiten, zahlreiche Anzeigen und Gegenanzeigen und Polizeieinsätze. Ich habe Strafanzeige wegen Mobbing gestellt, aber die Polizei nimmt uns nicht ernst. Wenn die Nachbarn rufen, sind sie sofort da, mir drohen sie mit Anzeige wegen Missbrauchs von Notrufen.
Letzte Woche saß plötzlich nachts ein Mann im ersten Stock im Flur. Ich wurde nicht benachrichtigt. Laut dem am 4. Tag ausgestellten Aushang war es ein Sicherheitsbeauftragter, der für „Ruhe und Ordnung im Hause" sorgen sollte.
Die ersten vier Nächte hatten wir Besuch, die vierte Nacht sogar selbst einen Mann von einem privaten Sicherheitsdienst.
In der vierten Nacht waren wir allein. Als ich gegen 23 .00h mit dem Hund das Haus verlassen hatte, verließ der Mann seine Position, ging zu unserer Wohnungstür und klopfte heftig. Er schrie und polterte. Meine Tochter sagt, er habe gesagt, sie solle raus kommen, er werde ihr Schandmaul stopfen und ihr eine in die Fresse geben. Sie öffnete die Tür, trat heraus uns sprühte ihm Pfefferspray ins Gesicht. Ich habe den Mann selbst noch vor der Wohnungstür stehen sehen.
Ich rief die Polizei, die war erstaunlicherweise in 1 Minute da, stellte Strafantrag wegen Bedrohung und verlangte, dass der Mann das Haus verließ. Sie behaupteten, er sei von der Verwaltung beauftragt, er könne dort bleiben, nach seiner Aussage habe er nur für Ruhe sorgen wollen. Ich sagte, es stünden ihm keine hoheitlichen Aufgaben zu, dann könne er die Polizei rufen.
Die Polizei wollte unbedingt in die Wohnung, angeblich das Pfefferspray sicherstellen, aber meine Tochter öffnete die Wohnung nicht und ich stand mit den Polizisten vor der Tür. Sie versuchten, einen richterlichen Beschluss zu holen, das gelang ihnen aber nicht.
Der Vorgang wiederholte sich noch einmal, Polizei tat nichts.
Dann rief er die Polizei, behauptete, sie habe ihn noch einmal Pfefferspray ins Gesicht geprüht und mit einem Messer bedroht. Sie kamen wieder, meine Tochter in der geschlossenen Wohnung , ich vor dem Haus, es gab circa 30 Minuten Diskussion. Weil ich Ihnen die Tür nicht öffnete, hielten sie mich fest, den Wohnungsschlüssel hatte ich vorher über den Zaun auf die Terrasse geworfen, durchsuchten alles nach dem Schlüssel, kletterten über den Zaun auf die Terrasse , öffneten die Wohnungstür, mich ließen sie nicht mit hinein, fielen zu fünft über meine im Einschlafen begriffene Tochter her , legten sie auf den Bauch und nahmen sie fest. Sie wehrte sich vor Schreck und trat versehentlich eine Polizistin mit dem Fuß im Gesicht.
Sie wurde gegen meinen und ihren Willen zwangseingewiesen, ich wurde von der Polizei eine 45 Minuten festgehalten, durfte nicht mit ihr in die Klinik, kam erst in die Klinik, als sie schon auf Station war.
Sie wurde 15 Stunden fixiert, obwohl sie im Krankenhaus ganz ruhig war.
Die Teilnahme an der gutachterlichen Untersuchung am nächsten Morgen wurde mir verweigert. Es gelang mir mit einem Rechtsanwalt an der richterlichen Vorführung teilzunehmen.
Der Rechtsanwalt war leider nicht fit im Betreungsrecht, sondern Strafrechtler, aber ihn kannte ich und konnte so schnell keinen anderen finden.
Er wandte ein, es habe sich um Notwehr gehandelt. Jede hätte in dieser Lage so reagiert.
Ein Gutachter könne in so kurzer Zeit (20 Minuten) nicht eine so schwerwiegende Krankheit wie eine Psychose feststellen, er Eingriff in die Freiheit sei unverhältnismäßig. Das Gutachten beginne schon: „Wie wir gehört haben, sind dem Sozialpsychiatrischen Dienst in den letzten Tagen verschiedene Vorfälle bekannt geworden.. „ Ein Gutachten vom Hören sagen gebe es nicht.
Die Richterin bestätigte die Zwangseinweisung für längstens 14 Tage, ordnete den Anwalt als Verfahrenspfleger bei, ich erhielt Besuchsrecht. Sie begründete dies damit, die Gewalt beruhe auf eine Psychose unter Berufung auf das Gutachten.
Meine Tochter hat in der Tat Angst vor Gewalt vor Männern, sie hat bereits mehrere Gewalterfahrungen auch sexueller Natur.
Das Gefährliche ist, meine Tochter war bis Anfang 30 im Heim. Es gibt aus dieser Zeit Gutachten, sie habe eine Psyschose, Wahnvorstellungen, sei Selbstmordgefährdet. Sie lebt seit 2005 außerhalb des Heimes, von 2006 bis sie im Oktober 2010 zu mir zog, lebte sie alleine in einer Wohnung mit 5 Stunden wöchentlicher Sozialbetreuung. Es kam zu keinerlei Gewalttätigkeiten ihrerseits.
Nun ist sie in der Geschlossenen, wird unter Psyschopharmaka gesetzt, auf ein Mehrbettzimmer mit aktut psychisch kranken gelegt, das hält sie nicht aus, rastet aus und dann gibt es neue Vorfälle, wo sie fixiert wird.
Was kann ich tun, um sie dort raus zu holen? In Absprache mit dem Anwalt, so ich ihn erreiche, als eigen Antrag als Mutter?
Sie hat eine Betreuung für Vermögensangelegenheiten und Behördenangelegenheiten. Wir haben Übergabe der Betreuung von einer berufsmäßigen Betreuerin auf mich beantragt, diese wehrt sich.
Was kann ich tun, um sie schnellstmöglich raus zu holen? Wenn sie dort noch für eine Woche bleiben muss, fürchte ich, ich sie lassen sie monatelang drin.
Ich brauche einen Fachanwalt hier in Berlin, der mir hilft.








