Blutgruppenzugehörigkeit Halbschwester?
Guten Abend,
meine Frage betrifft die Erbfolge.
Folgende Situation:
Frau A und Herr B sind miteinander verheiratet gewesen und zwischenzeitlich seit 20 Jahren geschieden.
Laut Herrn B hat seine Ex-Frau A mit dem Scheidungsurteil auf sämtliche Ansprüche verzichtet.
Kinder (zwei Töchter) heißen hier Tochter C und Tochter D. Aufgrund der Blutgruppenzugehörigkeit von Frau A und Herrn B (beide O) kann somit nur Tochter C (Blutgruppe 0)die leibliche Tochter von Herrn B sein. Es liegt nur eine mündliche Aussage bzgl. der Blutgruppe von Tochter D (Blutgruppe nicht 0) vor.
Es leben noch beide Elternteile.
Tochter C hat zwei leibliche eheliche Kinder (Junge und Mädchen).
Tochter D hat drei leibliche eheliche Kinder (Mädchen).
Der Bruder von Herrn B - Herr Z genannt - war und ist lebenslang Junggeselle gewesen ohne leibliche Kinder.
Folgende Fragen:
1.) Kann Tochter D im Erbfall zum Nachweis ihrer Blutgruppe gezwungen werden? Welche Konsequenzen können sich ergeben, falls sie somit
a) Halbschwester von Tochter C ist
b) keine Halbschwester von Tochter C ist?
2.) Es geht um das Erbe von Herrn B, der bislang kein Testament gemacht hat.
Zu welchen Teilen erben Tochter C und D (bitte in Prozent)? Tochter D ist nicht adoptiert worden. Es wurde auch nie thematisiert, was die andere Blutgruppenzugehörigkeit bedeutet.
Tochter D möchte ihrem Vater, Herrn B, eines ihrer Kinder als Alleinerbin schmackhaft machen. Inwieweit ist dies möglich, sofern Herr B kein Testament macht? Inwieweit ist ein derartiges Testament von Tochter C anfechtbar?
Was passiert, wenn Herr B testamentarisch Tochter D als Alleinerbin einsetzt oder ihr eine Grundschuld auf seinen Besitz verschreibt? Kann Tochter C dies anfechten bzw ist sie trotzdem ggü Tochter D begünstigt, da sie ggf. "nur" Halbschwestern sind? Was, wenn sie keine Halbschwestern sind?
3.) Bezüglich des Erbes von Herrn Z:
Herr Z möchte den Sohn von Tochter C als Alleinerben einsetzen - dieser ist aber noch deutlich unter 7 Jahre! Ist dies zulässig und welche Auswirkungen hat das auf den Fall, dass Herr B
a) kein Testament macht
b) ein Testament zugunsten von Tochter D oder deren Tochter macht?
Was wäre, wenn Tochter D die leibliche Tochter von Herrn Z ist - wäre dann der Sohn von Tochter C bzgl. Herrn Z´s Erbe enterbbar?
Herzlichen Dank!!!









