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reisen trotz ladung zur strafantritt


26.05.2012 19:59 |
Preis: 75,00 € |

Strafrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Maike Domke




hallo ich habe eine frage ich muss in juli eine haftstrafe antretten állderinds habe ich eine strafladung noch nicht bekommen. wollte ich drei wochen in iran reisen darf ich das denn dennoch meine haftstrafe muss ich erst ende juli antretten und ich wollte jetzt vorher noch Urlaub machen geht das denn?
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 33 weitere Antworten zum Thema:
Ladung Strafantritt
26.05.2012 | 21:43

Antwort

von

Rechtsanwältin Maike Domke
202 Bewertungen
Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:

Das wird leider nicht möglich sein. Ich gehe davon aus, dass es sich um einen strafrechtlichen Haftbefehl handelt. Bei diesem sind Sie in der Regel zur Fahndung ausgeschrieben, damit ein "Absetzen ins Ausland" bzw. eine Flucht allgemein nicht möglich ist.

Alle Behörden wie der Zoll , die Polizei ist darüber informiert, dass Sie eine Haftstrafe antreten müssen. Eine Ausreise wird nicht möglich sein, Sie würden am Flughafen aufgehalten werden, da nicht sicher gestellt werden kann, dass Sie aus dem Iran zurückkehren.

Wenn es sich um einen zivilrechtlichen Haftbefehl handeln sollte, sieht die Sache etwas anders aus. Dann melden Sie sich bitte noch einmal.

Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben. Bei meiner Antwort handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes, die eine vollumfängliche Begutachtung des Sachverhalts nicht ersetzen


Ich hoffe, Ihnen eine erste rechtliche Orientierung verschafft zu haben. Bitte nutzen Sie bei Verständnisfragen die Nachfrageoption.

Mit freundlichen Grüßen
Maike Domke
- Rechtsanwältin -
Blücherstraße 64
25336 Elmshorn
Tel: 04121/7891138
www.anwalt-domke.de
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ANTWORT VON
Rechtsanwältin Maike Domke
Elmshorn

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