Schriften gemäß §11 StGB
26.05.2012 14:56 |
Preis: 25,00 € |
archiviert
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Strafrecht
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Ich beschäftige mich derzeit mit Schriften und deren gleichgestellten Gegenständen gemäß §11 (3) StGB.
Im Bezug auf den Besitz kinderpornografischer Schriften ist mir aber die Unterteilung in die Untergruppen nicht verständlich. Welche Untergruppen gemäß §11 (3) StGB wären:
- Foto (nicht digital)
- Foto in digitaler Form (zb jpeg)
- Videokassette
- dvd
- Film in digitaler Form (zb mpg.datei)
Welche Untergruppen können bezüglich des BESITZES kinderpornografischer Schriften überhaupt einschlägig sein? Hörspiele ja wohl nicht?!
Ich bitte um Quellen für die Gruppeneinteilungen, da mir nur dann die Antwort richtig hilft.








