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Mobbing und Mißbehandlung durch Vorstand einer Elterninitiative KiTa


25.05.2012 00:13 |
Preis: 55,00 € |

Generelle Themen


Beantwortet von

Rechtsanwältin und Diplom-Ökonomin Dr. Corina Seiter


| in unter 1 Stunde

Guten Abend,

folgendes Problem habe ich. Ich bin alleinstehende Mutter und habe ein Kind in der KiTa, damit ich arbeiten kann.
Die Leiterin rief mich an um mir zu sagen, das ich mein Kind vorzeitig abholen sollte. In Laufe des Gesprächs wurde ich seitens der Leiterin beleidigt, was mich sehr betroffen machte und ich ich ihr das auch sagte.

Es ergab sich ein Emailkontakt am Abend, worin sie mir Gesprächsbedarf ankündigte. Ich schrieb ihr, das ich sehr wütend wäre und diese Gespräch erst dann führen möchte, wenn ich emotional wieder stabil wäre, damit es aus der Ruhe ( meiner ) heraus passieren kann. Ich schrieb, das sie mir doch einfach die nächste Zeit aus dem Weg gehen möchte, damit ich schneller meine innere Mitte finden könnte.

Am nächsten Morgen fing sie mich an der Tür ab. Ich blieb ruhig aber distanziert und sagte, das ich jetzt nicht reden will, gab Auskunft über den Gesundheitszustand meines Kindes und übergab das Gesundheitsattest des Arztes und bat darum, die Mail zu lesen, die ich am Abend geschickt habe. Dann bin ich gegangen.

Die Mail, die rechtlich einwandfrei ist ( ein Polizeihauptkommissar hat sie gegengelesen vor dem Versand) wird mir jetzt als körperliche / verbale Be-Drohung ausgelegt. Die drei Damen im Vorstand( Vetreter der ELTERNSCHAFT ), dick mit der Leiterin verbandelt, haben mir eine Art Abmahnung geschickt, das sie mein Kind nicht mehr beaufsichtigen können, wenn ich nicht zu einem Gespräch bereit wäre.
Die Leiterin hat diese Mail an diese drei Damen gegeben, die natürlich ebenso eine art Drohung darin zwischen den Zeilen lesen. Es findet sich darin keine Drohung oder Beleidung oder Angriff auf die betreffende Person.

Der Vorstand hat es nicht für nötig befunden, im Vorfeld der Zusendung mit mir Kontakt aufzunehmen. Er befand darin keine Notwendigkeit.
Natürlich hat die Leiterin nur ihre, nicht korrekte Version, geschildert und hält sich fleißig leiden in der Opferrolle.

Es fand ein Gespräch statt in Abwesenheit der betreffenden Leiterin, da man ihr das emotionale Disaster nicht zumuten könnte.

Ich legte nüchtern, freundlich meine Position dar und sagte auch, das ich seitens der Leiterin eine Entschuldigung erwarte. Seitens der Vorstandsdamen wurde mir bestätigt, das es zu keinerlei Konsequenzen gegen mich kommen würde.....

Nun haben diese Damen wieder hinter meinem Rücken getagt und "beleuchten" mein komplettes Verhalten von 4 Jahren meiner Mitgliedschaft in diesem Verein gegenüber der aktuellen und der VORHERGEHENDEN Leitung und wollen mir Zeitnah das Ergebnis mitteilen, wie ich vorhin in einer Email an mich erfuhr.

Ich betone, das ich in diesen vier Jahren meiner Anwesenheit ( zwei Kinder ) nicht einmal jemanden beleidigt oder angegriffen habe. Ich hinterfrage nur und äußere Kritik.. sachlich!
Das reicht aber anscheinend schon.

Meine Sorge ist einfach, ob die aufgrund dieser Sachlage mir mein Kind aus den Kindergarten werfen können und so vertragbrüchig werden. Ich bi auf den KiTa platz für meine Arbeit angewiesen.

Ich bin richtig verzweifelt.. was kann ich tun? Welcher Anwalt wäre mit welchem Fachgebiet der richtige für mich. Ich will mir das nicht gefallen lassen!

MfG und Danke für ihre Hilfe!!
Schnuddel
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 4 weitere Antworten zum Thema:
Mobbing
25.05.2012 | 00:41

Antwort

von

Rechtsanwältin und Diplom-Ökonomin Dr. Corina Seiter
233 Bewertungen
Sehr geehrte Fragende,

ich kann Ihre Aufregung sehr gut verstehen!

Zunächst sollten Sie unbedingt in den mit der Kita geschlossenen Betreuungsvertrag schauen, sofern Sie eine Abschrift erhalten haben.

Dort muss die Möglichkeit der Kündigung durch die Kita geregelt sein.

Sie können das Kind nicht einfach "herauswerfen". Wenn dann muß die Kita deren Recht auf Kündigung nutzen, sofern dies besteht.

Sollte die Kündigung ausgesprochen werden, sind Sie aber nicht schutzlos:

Sie haben die Möglichkeit, einer schriftliche Kündigung zu widersprechen und dann ggf. gerichtlich den Sachverhalt klären zu lassen.

Ich finde das auch sehr bedauerlich, wie hier gehandelt wird, denn es betrifft ja die Probleme der Erwachsenen untereinander. Die Kita orientiert sich hierbei überhaupt nicht an dem Kindeswohl bzw. beurteilt das Verhalten des Kindes.

Sie können mir gerne den Vertrag per Email schicken, dann kann ich zu der Kündigungsmöglichkeit Stellung nehmen.

Gründe für ein mögliches Hausverbot wurden nicht vorgetragen. Auch schreiben Sie nicht, inwieweit dies bereits angedroht wurde.

Ich komme nach Zusendung des Vertrages unaufgefordert auf die Sache zurück.

Ich verbleibe bis dahin


Kanzlei Seiter
Rechtsanwälte - Fachanwälte -Steuerberater - Unternehmensberater
in Bürogem.

Fachanwältin für Familienrecht und Strafrecht , Diplom-Ökonomin und Mediatorin
Dr. Corina Seiter

Näheres unter:
http://www.kanzlei-seiter.de
http://www.meinescheidung-online.de
http://www.onlin

Nachfrage vom Fragesteller 25.05.2012 | 01:03

Sehr geehrte Frau Dr. Seiter,

lieben Dank für ihre Antwort!

Ein Hausverbot wurde bisher in keiner Weise ausgesprochen. In diesem "Tribunal" bei dem ich den beiden Damen vom Vorstand gegenübersaß, wurde mir seitens dieser beide Damen bestätigt, das ich mit KEINERLEI Konsequenzen zu rechnen habe.

Der Vertag sieht vor, das eben bei Nichtzahlung der Beiträge ( IMMER gemacht ), wenn ich mein Kind mit einer infektiösen Krankheit nicht abholen will und tue, mich gewalttätig / kriminell anderen im Kindergarten gegenüber verhalte oder aber mein Kind nicht "sozialkompatibel" ist oder es aber zu einem "Vertrauensbruch" kommt. Nichts davon ist zutreffend.

Inwieweit muss ich da reagieren, wenn seitens der tagenden Damen irgedein zu unterschreibendes Etwas vorgelegt wird, das mich zu einem bestimmten Tun nötigt, sonst muss mein Kind gehen.. angedeutet wurde das bereits.
Muss ich das unterschreiben?
Wenn sie mein Kind rauswerfen, muss ich es anderweitig unterbringen, was Zusatzkosten aufbringt.

Antwort auf die Nachfrage vom Anwalt 25.05.2012 | 15:18

Sehr geehrte Fragende,

Vertrauensbruch ist ein sehr schwammiger begriff. Das wäre der einzige Ansatzpunkt, dass die den Vertrag kündigen könnten. Alle anderen Punkte greifen dann nicht.

Prinzipiell müssen und sollten Sie kein Schriftstück ungeprüft unterschreiben. Eine solche Bedingung, anderenfalls das Kind aus dem Kindergarten zu werfen, wäre im übrigen durchaus Nötigung und damit nicht zulässig bzw. sogar strafbar.

Wägen Sie daher genau ab, was für Konsequenzen so ein Schriftstück haben könnte (ist es nur eine "Entschuldigung" oder eben doch weitreichender).

Ich wünsche Ihnen schöne Pfingsten und hoffe, dass es sich wieder "einrenkt" und der Kindergarten wieder "normal" reagiert.

Viele Grüße Dr. C. Seiter

ANTWORT VON
Rechtsanwältin und Diplom-Ökonomin Dr. Corina Seiter
Delmenhorst

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