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private Krankenversicherung


| 24.05.2012 14:37 |
Preis: ***,00 € |

Versicherungsrecht, Privatversicherungsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt LL.M.; M.A. Michael Grübnau-Rieken


| in unter 1 Stunde

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin berufsunfähig und beziehe BU-Rente. Ich bin freiwillig
in der GKV krankenversichert. Gleichzeitig habe ich eine
private Krankenversicherung, deren Police ich in Form einer
monatlichen Anwartschaftszahlung gültig halte.

Unter welchen Voraussetzungen kann ich in die PKV wechseln?


Vielen Dank
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 105 weitere Antworten zum Thema:
Krankenversicherung Private
24.05.2012 | 15:02

Antwort

von

Rechtsanwalt LL.M.; M.A. Michael Grübnau-Rieken
237 Bewertungen
Sehr geehrter Ratsuchender,

besten Dank für die Anfrage, die ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhaltesgerne wie folgt beantworten möchte.

Die Beendigung der Mitgliedschaft der freiwilligen Krankenversicherung ist in " 191 SGB V geregelt.

Hier steht:

Die freiwillige Mitgliedschaft endet
1. mit dem Tod des Mitglieds,
2. mit Beginn einer Pflichtmitgliedschaft oder
3. mit dem Wirksamwerden der Kündigung (§ 175 Abs. 4); die Satzung kann einen früheren Zeitpunkt bestimmen, wenn das Mitglied die Voraussetzungen einer Versicherung nach § 10 erfüllt.

Sie können die freiwillige Mitgliedschaft kündigen und in die PKV wechseln.

Der Wechsel wird mit Ablauf des übernächsten Kalendermonats gültig - gerechnet von dem Monat, in dem Sie Ihrer jetzigen Krankenversicherung den Austritt erklärt haben.

Bei einem Wechsel in die private Krankenversicherung müssen Sie zudem nicht 18 Monate bei Ihrer Kasse versichert gewesen sein.



Ich hoffe, Ihnen einen ersten Überblick über die Rechtslage gegeben haben zu können.

Bitte bedenken Sie, dass meine Einschätzung ausschließlich auf Ihren Angaben beruht.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Grübnau-Rieken LL.M.; M.A.
Master of Laws, Magister Artium
Rechtsanwalt


Im Falle einer weiteren, anwaltlichen Mandantierung würde ich mich freuen, wenn Sie mich beauftragen würden.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Grübnau-Rieken LL.M.; M.A.
Master of Laws, Magister Artium
Rechtsanwalt

Dozent im Bereich Sozialrecht, Haftungs- und Vertragsrecht

Bewertung des Fragestellers 2012-05-25 | 07:16


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BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 2012-05-25
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schnelle, ausführliche Beratung, gerne wieder


ANTWORT VON
Rechtsanwalt LL.M.; M.A. Michael Grübnau-Rieken
Jever

237 Bewertungen
FACHGEBIETE
Mietrecht, Sozialrecht, Zivilrecht, Vertragsrecht, allgemein, Kaufrecht, Strafrecht, Arbeitsrecht (Arbeiter und Angestellte), Versicherungsrecht