Tierhaltung in Pacht, Equidenpass
| 22.05.2012 11:14 |
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Generelle Themen
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Rechtsanwalt Christoph M. Huppertz
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe einen alten Hühnerstall mit ca. 1/2 ha Koppel von einem Landwirt gepachtet.
Nun legt mir der Landwirt einen Tierhalterantrag (für sich) für´s Veterinäramt vor und will die Equidenpässe meiner Pferde ausgehändigt haben. (Begründung HIT-Datei)
Dies habe ich abgelehnt. Ich kann meine Pferde nicht mehr tierärztlich behandeln lassen oder verkaufen, wenn ich den Pass nicht selbst habe. (Der Landwirt wohnt nicht in der Gegend)
Deshalb lehnte ich auch die Zahlung der Berufsgenossenschaftsbeiträge für ihn ab.
Der Verpächter hat nichts mit meinen Tieren zu tun, ich mache alles selbst und kaufe Heu und Stroh von anderen Landwirten.
Er hat meine Pferde bei der Tierseuchkasse gemeldet, worauf diese die Daten zur Erhebung von Beiträgen an die Berufsgenossenschaft weitergegeben hat.
1 Pferd hat keinen Equidenpass. Das Tier ist im Halsbereich komplett durch einen Unfall extrem belastet, weshalb ich das Chippen ablehne,
bis jetzt hat sich auch kein Tierarzt gefunden, der dort einen Chip setzen will.
Beide Pferde sind alt, nicht mehr reitbar und reine Gnadenbrotpferde, sind also weder als Freizeitpferde noch als Sportpferde einstufbar.
Meine Fragen:
- Muss ich den Landwirt (Verpächter des Gebäudes) als Tierhalter melden (dann hat er Rechte an meinen Tieren!) und mich als Tierbesitzer oder kann ich mich selbst als Tierhalter und Tierbesitzer anmelden? Muss ich dazu einen eigenen landw. Betrieb/Hof haben?
- Ist der Landwirt verpflichet, meine Pferde als "seinen" Tierbestand an die für ihn zuständigen Behörden zu melden? (Berufsgenossenschaft, Tierseuchenkasse, Veterinäramt etc.)
- Durfte die Tierseuchenkasse die Daten an die Berufsgenossenschaft weitergeben? (Oder die Tierseuchenkasse ans Veterinäramt und die an die Berufsgenossenschaft)
- Muss ich ihm die Equidenpässe aushändigen? (Wenn ich sie irgendwo im Stall hinterlege, nimmt er sie mit, Ersatzpapiere sind nur über polizeiliche Anzeige und ca. 200 € ausstellbar, lt. FN)
- Muss ich Berufsgenossenschaftsbeiträge für ihn entrichten?
- Kann ich mich selbst oder muss er mich der Tierseuchenkasse melden?
Zum Thema Kennzeichnungspflicht:
- Kann ein Tierarzt das Chippen des Pferdes ablehnen?
- Kann man mich zwingen, das Chippen trotz des Gesundheitszustandes des Pferdes zuzulassen?
- Gibt es Ausnahmen von der Kennzeichnungspflicht bzw. Chip-Pflicht? (Gnadenbrotpferd!) Alternative wäre z.B. eine (Ohr) Tättowierung,Brand kommt von den Verbänden her auch nicht in Frage
- Mache ich mich strafbar, wenn ich keinen Equidenpass beantrage? (Bußgeld?)
Vielen Dank für Ihre Hilfe!
-- Einsatz geändert am 24.05.2012 09:08:41









