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Schengenvisum anstatt Besuchsvisum


21.05.2012 23:20 |
Preis: ***,00 € |

Ausländerrecht


archiviert

Sehr geehrte Damen und Herren !

Meine Anfrage bezieht sich auf die Erteilung eines Visa.

Einer russischen Staatsbürgerin liegt eine gültige Verpflichtungserklärung eines deutschen Staatsbürgers von der Ausländerbehörde des entsprechenden Landkreises im Original vor.

Nunmehr soll aufgrund dieser Verpflichtungserklärung in dem Zusammenhang mit mehrmaliger vorherigen Aufenthalte in der Bundesrepublik Deutschland durch ein Besuchsvisa ein Visa für die Dauer von bis zu sechs Monaten beantragt werden.

Nach meiner Erkenntnis erfolgt die Bearbeitung des Antrages auf Erteilung einer Visa nicht direkt an dem Termin der Abgabe des Antrages.

Nunmehr meine entsprechende Frage an Sie:

Besteht die Möglichkeit die Beantragung eines Visa für die Dauer von bis zu sechs Monaten und ein Besuchsvisa bei dem Termin durchzuführen, sodass in dem Falle der Ablehnung des Visa für die Dauer von sechs Monaten über das Besuchsvisa entschieden werden kann, welches sodann für die Dauer der Einladung gültig ist?

Bisher habe ich leider keine entsprechenden Informationen gefunden.

Über eine entsprechende Rückmeldung Ihrerseits wäre ich dankbar.
Diese Frage wurde unbeantwortet archiviert. Eine Beantwortung ist nicht mehr möglich.
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