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Hausbau, nicht verheiratet, hälftiges Eigentum


| 21.05.2012 16:23 |
Preis: ***,00 € |

Grundstücke


Beantwortet von

Rechtsanwalt Andreas Schwartmann


| in unter 1 Stunde

Sehr geehrte Damen und Herren,
mein Freund u.ich haben uns je zur Hälfte ein Grundstück gekauft.Das Haus wird uns auch zusammen gehören. Dies war aufgrund des Anspruchs auf 2 Riesterdarlehen notwendig. Jeder von uns hat eigene Darlehen(je die Hälfte der Kosten)auf sich alleine laufen und zahlt diese auch eigenständig ab. Das Grundstück wurde jedoch zu 90 % nur aus meinem Eigenkapial beglichen. Bei einem Verkauf wg.Trennung würde er aber 50% des Erlöses erhalten,oder? Wie muss ich vorgehen?
Wie kann ich mich im Fall einer Trennung absichern? Kann ich mir notariell ein Vorrecht auf Alleineigentum eintragen lassen und was müsste ich ihm im schlimmsten Fall ausbezahlen (nur seine Tilgunsraten ohne Zinsen)? MfG
21.05.2012 | 16:41

Antwort

von

Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
696 Bewertungen
Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne beantworten darf.

Bitte beachten Sie vorab, dass meine nachstehenden Ausführungen nur eine erste rechtliche Einschätzung auf der Grundlage Ihrer Angaben darstellen können.

Im Falle des Verkaufs würde er entsprechend seinem Anteil am Eigentum auszuzahlen sein.

Wenn Sie dies verhindern wollen und den Anteil entsprechend begrenzen möchten, z.B. auf seinen Anteil an der Finanzierung, sollten Sie mit ihm für den Fall der Trennung eine entsprechende Vereinbarung schließen, die auch notariell beurkundet werden sollte. Der Notar wird Sie gerne zu konkreten Formulierungen beraten - dies ist für einen Einsatz von 25 EUR (Mindesteinsatz für eine einfache Frage) an dieser Stelle nicht zu leisten.

Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben.

Für eine weitergehende Beratung und Vertretung Ihrer Interessen stehe ich gerne zur Verfügung.

Bitte kontaktieren Sie mich dazu über die unten genannte Rufnummer bzw. E-Mail-Adresse.



Mit freundlichen Grüßen

Andreas Schwartmann
Rechtsanwalt


Rechtsanwalt A. Schwartmann
Robert-Perthel-Str. 45
50739 Köln

Tel.: 0221 801 37193
Fax: 0221 801 37206

www.rechtsanwalt-schwartmann.de
www.koelner-onlinescheidung.de
www.mietrecht-in-koeln.de

Internetrecht - Urheberrecht -
Mietrecht - Familienrecht

Nachfrage vom Fragesteller 21.05.2012 | 18:44

Verständisfrage aus 1. Mail:"Kann ich mir notariell auch ein Vorrecht auf Alleineigentum eintragen lassen und was müsste ich ihm im schlimmsten Fall ausbezahlen"?
Wenn ich das Haus behalten will heißt das, ich müsste ihm dementsprechend auch hier seine bis dahin geleisteten Beiträge auszahlen und den Rest allein weiterzahlen, oder?

Der Notar wird uns die Formulierung abnehmen, bis dahin muss man sich nur noch richtig schlau machen.

Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.
Liebe Grüße

Antwort auf die Nachfrage vom Anwalt 21.05.2012 | 21:29

Vielen Dank für die Nachfrage:

Sie können sich durch notarielle Vereinbarung auch hinsichtlich eines Alleineigentums absichern - aber natürlich gehören zu einer solchen Vereinbarung immer Zwei. Es ist alles Verhandlungssache!

Mit freundlichen Grüßen

A. Schwartmann
Rechtsanwalt

Bewertung des Fragestellers 2012-05-21 | 18:28


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Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
Köln

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