Garantie/Gewähleistungsanspruch
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Generelle Themen
Beantwortet von
Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
Vor gut einem Jahr haben wir bei einer Handwerksfirma den Bau eines Wintergarten in Auftrag gegeben. Es wurde uns ein Angebot von 7000€ über Material (Rahmen, Verglasung, Elektrik, ...) und Aufbau (Arbeitsleistung, Kleinmaterial) vorgelegt, das wir angenommen haben. Notwendige Baumassnahmen auf der Terrasse (Betonplatte, usw) waren nicht Bestandteil des Angebots, und wurden von uns selbst durchgeführt.
Kurze Zeit später wurde von der Handwerksfirma eine Rechnung nur über das Material von 5200€ gestellt, da dieses bei einem Händler durch eine Vorfinanzierung bestellt werden musste. Diese Rechnung wurde vollständig an die Handwerksfirma überwiesen und das Material kam dann einige Tage später mit einer Spedition direkt vom Händler. In den folgenden Tagen baute die Handwerksfirma den Wintergarten auf und beschädigte dabei eine Plastikabdeckung. Desweiteren wurde eine Instabilität angezeigt, die laut der Handwerksfirma später durch ein Verschrauben der Plexiglasscheibe behoben werden würde. Dieses Verschrauben fand dann auch nach Fertigstellung einer Umrandung (Baumassnahme) statt, ohne uns auf irgendwelche Kosten hinzuweisen. Die Handwerksfirma sendete uns nach ein paar Tagen
die Rechnung über den Aufbau zu (2100€), der auch einen enormen Posten (300€) für das Verschrauben der Plexiglasscheibe enthielt (Material und Arbeitszeit). Da wir dies als Teil des anfänglichen Aufbau-Angebots ansahen
(hier wurde direkt in die Plexiglasscheibe eingegriffen und ist wohl immer nötig) weigerten wir uns diesen Posten zu zahlen. Desweiteren hielten wir die Kosten für die Plastikabdeckung (250€) zurück und machten klar diese zu begleichen, falls die Plastikabdeckung repariert ist. Alle anderen Kosten wurden überwiesen. Aufgrund der fehlenden Teilzahlungen verweigerte die Handwerksfirma dann pauschal weitere Massnahmen bei uns.
Dieses Jahr hat der Motor des elektrischen Sonnenverdecks den Dienst verweigert (Wert ca. 350€). Wir haben uns wegen Garantie/Gewährleistung an den Händler gewandt. Dieser meinte, es müsse alles über die Handwerksfirma laufen.
Die Handwerksfirma widerum verweigert nun jegliche Garantie/Gewährleistung-Abwicklung, bis der restliche Betrag (550€) überwiesen worden ist.
Nun stellen sich für uns einige Fragen:
- Darf die Handwerksfirma die Garantie/Gewährleistungs-Abwicklung verweigern, obwohl die betroffenen Sachen/Materialien bezahlt wurden, oder muss der Händler hier für die Handwerksfirma einspringen, falls diese sich weiterhin weigert?
- Hat die Rechtmäßigkeit der einbehaltenen Zahlung irgendeinen Einfluß?
- Welches Verhalten würden Sie uns raten, mit dem Wissen, dass der defekte Motor zwar weniger als die Nachzahlung kostet, aber der Rahmen und die Scheiben des Wintergartens eine Garantie von 8 Jahren besitzen?
Vielen Dank!









