Steuererklärung in der Regelinsolvenz
17.05.2012 20:40
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***,00 € |
Steuerrecht
Beantwortet von
Guten Abend,
ich beziehe eine Pension aus einer Beamtentätigkeit, eine Witwenrente und Einnahmen aus einer freiberufliche Autorintätigkeit.
Ich befinde mich seit einem Jahr in der Eröffnungsphase der Regelinsolvenz und bekomme monatlich einen festen Betrag lt. Pfändungstabelle von meiner Pension einbehalten.Zusätzlich erhält der Insolvenzverwalter 30% aus meinen Einnahmen als Autorin.Ich bin wegen der Autorentätigkeit umsatzsteuerpflichtig.
Kann ich den Pfändungsbetrag als Betriebskosten steuerlich absetzen? In der Anlage EÜR vielleicht?
Trifft nicht Ihr Problem?
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Steuererklärung
18.05.2012 | 09:21
Antwort
von
Rechtsanwalt Kay Fietkau
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Sehr geehrter Fragesteller,
vorweg möchte ich Sie darauf hinweisen, dass diese Plattform nur dazu dienen soll, Ihnen einen ersten Eindruck der Rechtslage zu vermitteln. Die Leistungen im Rahmen einer persönlichen anwaltlichen Beratung/Vertretung können und sollen an dieser Stelle nicht ersetzt werden.
Auf Grund des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes möchte ich Ihre Fragen zusammenfassend wie folgt beantworten:
In diesem Fall muss ich Sie leider enttäuschen. Bei den Schulden, die Sie mit dem den Pfändungsfreibetrag Ihres Einkommens übersteigenden Betrag abtragen, handelt es sich nicht um Betriebsausgaben, die Sie im Rahmen Ihrer Einnahme-Überschuss-Rechnung absetzen können.
Nach
§ 4 Abs. 4 EStG gilt:
„Betriebsausgaben sind die Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind."
Vorliegend fehlt es an der betrieblichen Veranlassung, konkret an dem Bezug zu Ihrer derzeitigen freiberuflichen Tätigkeit.
Ich hoffe Ihnen, mit den vorstehenden Ausführungen eine erste Orientierung gegeben zu haben.
Ich möchte Sie an dieser Stelle noch darauf hinweisen, dass die vorstehende Antwort ausschließlich auf den von Ihnen gemachten Angaben beruht. Das Hinzufügen oder Weglassen von Angaben kann zu einem anderen Ergebnis führen.
Mit freundlichen Grüßen