Befreiung vom Unterricht für Schüler in NRW als Trauzeuge
| 17.05.2012 19:55 |
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Generelle Themen
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Rechtsanwältin und Diplom-Ökonomin Dr. Corina Seiter
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Ein volljähriger Schüler einer staatlichen allgemeinbildenden Schule in NRW ist gebeten worden, bei der standesamtlichen Eheschließung seines Bruders als Trauzeuge teilzunehmen.
Am Tag der Eheschließung (ein Freitag) findet regulär Unterricht statt. Prüfungen (Klausuren, Tests) sind für den Schüler nicht vorgesehen.
Die Anreise zum Ort der Eheschließung würde eine ganztägige Befreiung vom Unterricht erfordern.
Auf welcher Rechtsgrundlage könnte eine ganztägige Befreiung vom Unterricht ausgesprochen oder abgelehnt werden?
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