Kündigungsfrist bei Eigenkündigung (Elternzeit)
16.05.2012 08:03
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***,00 € |
Arbeitsrecht
Beantwortet von
| in unter 2 Stunden
Guten Morgen,
mein Mann befindet sich bis 12.06.2012 in Elternzeit. Er könnte ab September eine neue Stelle annehmen. Laut seinem
Arbeitsvertrag hat ein 1 Monat Kündigungsfrist zum Monatsende.
Zu meiner Frage:
Muss er seinen Arbeitrag Ende Mai bereits kündigen (Sonderkündigungsfrist) oder reicht es wenn er seine Kündingung Ende Juli abgibt?
Im Voraus Vielen Dank,
V. Meyer
16.05.2012 | 08:42
Antwort
von
Rechtsanwalt Marcus Bade
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Sehr geehrte Ratsuchende,
Ihre Anfrage kann ich Ihnen anhand Ihrer Angaben und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt beantworten:
zunächst einmal weise ich darauf hin, dass die Beantwortung Ihrer Frage ausschließlich auf Grundlage Ihrer Schilderung erfolgt. Die Antwort dient lediglich einer ersten rechtlichen Einschätzung, die eine persönliche und ausführliche Beratung durch einen Rechtsanwalt in der Regel nicht ersetzen kann.
Das Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben kann möglicherweise eine andere rechtliche Beurteilung zur Folge haben. Eine endgültige Einschätzung der Rechtslage ist nur nach umfassender Sachverhaltsermittlung möglich.
Ihr Mann kann sein derzeitiges Arbeitsverhältnis in der Frist, die sein
Arbeitsvertrag vorsieht kündigen.
Dies liegt daran, dass die
Kündigung hier nicht „zum Ende der Elternzeit" (
§ 19 BEEG) erfolgt, sondern erst nach dem Ende der Elternzeit.
Auf die
Kündigung Ihres Mannes würde also der
§ 19 BEEG als Sonderregelung für die
Elternzeit keine Anwendung finden.
Es genügt daher, wenn er seine Kündigung Ende Juli abgibt.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit meiner Antwort einen Einblick in die Rechtslage verschaffen konnte und verbleibe
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Bade
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Marcus Bade
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