Muss ich trotzdem Maklerprovision zahlen, wenn "Ja", nur auf die im Kaufvertrag stehende Summe?
| 13.05.2012 22:52 |
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Kaufrecht
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Rechtsanwalt Dipl. Jurist Felix Hoffmeyer, LL.M.
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Ich habe mir mit einem Makler eine ETW besichtigt,
und mir vorher eine Grundrisszeichnung sowie eine Nebenkostenaufstellung per E-Mail zukommen
lassen. Wenige Telefonate führten wir auch. Nun habe ich den Eigentümer, den mir der
Makler nicht nennen wollte, selbst kennengelernt.
Mit ihn habe ich einen bei weitem niedrigeren
Kaufpreis ausgemacht und werde ihn eine bestimmte Summe bar übergeben. Im Vertrag, den
wir ohne Makler beim Notar vereinbaren, wird der Verkaufspreis abzüglich der Bargeldsumme stehen. Weder der Verkäufer noch ich haben beim Makler irgent etwas unterschrieben. Der verkäufer hat den Makler mündlich einen Verkaufsauftrag erteilt. Frage: Muss ich trotzdem Maklerprovision zahlen ? Wenn "Ja" nur auf die im Kaufvertrag stehende Summe?
Über eine klärende Antwort von Ihnen würde ich mich sehr freuen. Dank im Voraus.
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