Schönheitsreparaturen Vermietersache?
22.10.2006 19:54 |
Preis: ***,00 € |
Beantwortet von
| in unter 1 Stunde
Preis: ***,00 € |
Mietrecht, Wohnungseigentum
Beantwortet von
Rechtsanwalt Hans-Christoph Hellmann
| in unter 1 Stunde
Hallo und guten Tag,
Wir haben noch einen alten Mietvertrag aus dem Jahr 1981 mit unserem Mieter abgeschlossen.
Damals gingen wir davon aus, dass wir einen korrekten Mietvertrag hatten. (vom Haus- u. Grundbesitzverein) darin ist vorgesehen die Renovierungsintervalle wie folgt:
Der Mieter ist verpflichtet usw... wenn erforderlich, mind. aber in der nachstehenden Zeitfolge: Küche, Bad Toil. - 2 Jahre,
bei allen übrigen Räumen - 5 Jahre auf seine Kosten durchzuführen.
Jetzt zu dem eigentlichen Problem.
Unser Mieter hat uns nun darauf angesprochen, dass wir ja nun die Renovierung laufend vorzunehmen hätten. Heist das, er kann die Renovierung verlangen, wann immer er dazu lustig ist?
Inzwischen habe ich ja mal gelesen (ich finde es aber nicht mehr), daß wir evtl. einen monatlichen Zuschlag erheben könnten (weil ja ursprünglich die Renovierung Mietersache sein sollte) Bemerken möchte ich noch, dass der Mietspiegel für diese Wohnung im Mittel bei 6,79 Euro liegt, und wir seit 1.5.1994 nur 5,41 Euro verlangen. d.h. seitdem nicht erhöht haben.
Was können wir nun tun?, außer der Mieterhöhung?
Danke
Trifft nicht Ihr Problem?
Wir haben 415 weitere Antworten zum Thema:
Schönheitsreparaturen
Schönheitsreparaturen









