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Bauvertrag und nachträglicher Aufpreis nach Architektenplanung


08.05.2012 07:56 |
Preis: ***,00 € |

Baurecht, Architektenrecht


archiviert

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bitte um rechtliche Bewertung des folgenden Problems:

Es wurde ein Hausbauvertrag mit Festpreis geschlossen. Die VOB Teil B ist Bestandteil der Vertages.

Der Hausbauvertrag umfasste u. a. eine Kellerraumerhöhung auf 2,40 Meter lichte und eine Kelleraußentreppe mit 12 Steigungen.

Die Hausbaufirma und wir, als Vertragspartner, haben uns nach einigen Diskussionen geeinigt, dass es sich bei der Angabe "2,40 lichte" um die Raumhöhe Fertigfussboden - Decke handelt (und nicht wie vom Architekten angenommen Rohbauhöhe).

Nun hat der Architekt feststellen müssen, dass durch die Kellerraumerhöhung 12 Stufen für die Kelleraußentreppe nicht ausreichen werden.

Strittig ist, wer die Kosten für die "zusätzlich" notwendigen 2 Stufen und die Schalung in WU-Bauweise tragen muss. (Die WU Bauweise der Treppe wurde von uns vor dem Bauvertrag als Option erworben.)

Im Festpreis enthalten sind ca. 2.000 Euro Aufpreis für die Kellerraumerhöhung und ca. 7.000 Euro (3470 EUR Treppe + 3793 EUR für WU Bauweise) für die Herstellung der Kelleraußentreppe in WU-Standart. Der geforderte Aufschlag beträgt 2.500 Euro.
Ist das das Verhalten des Auftragnehmers rechtlich in Ordnung einen weiteren Aufpreis für die Erhöhung der Kellertreppe nach Unterzeichnung des Bauvertrages zu verlangen? Hätte er nicht bei der vertragliche Kellerraumerhöhung erkennen müssen das die Kellertreppe davon betroffen sein wird und entsprechend darauf hinweisen?

Mit freundlichen Grüßen
Uwe Heinze
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Bauvertrag
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