Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung (Bild)
| 07.05.2012 10:41 |
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Internetrecht, Computerrecht
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Rechtsanwältin LL.M. (UNSW), Dipl.-Finanzwirtin (FH) Birgit Marten
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Sehr geehrte Damen und Herren,
ich hoffe Sie können mir in meiner Angelegenheit weiterhelfen. Ich bin selbstständig im Bereich der Konzeption und zielgruppengerechten Umsetzung von Texten im Internet.
Vom 01.11.2011 bis 29.02.2012 habe ich im Namen einer Firma aktuelle Nachrichten zum Thema Sport verfasst. Über einen Account hatte ich Zugang und konnte so meine Artikel online stellen. Mein Kunde wünschte auch das Hochladen von Bildern. Ich teilte ihm mit, dass ich Bilder von Google verwenden und einen Link auf die Seite des Urhebers setzen würde (so hatte ich das bei einer großen Firma gelernt), wies ihn aber darauf hin, dass ich im Falle einer Urheberrechtsverletzung nicht für den Schaden aufkommen würde. Er erklärte sich damit einverstanden und meinte das sei kein Problem. Das ganze wurde jedoch nicht per E-Mail, sondern nur telefonisch festgehalten.
Heute morgen habe ich nun eine E-Mail vom Rechtsanwalt der Firma geschickt bekommen, in der man mir eine Abmahnung und eine Schadensersatzforderung von fast 500 Euro für die unrechtmäßige Verwendung eines Bildes weitergeleitet hatte (kein Brief oder sonstiges!). Die Abmahnung wurde meinem Kunden Anfang April zugestellt und jetzt kam erst die E-Mail. Die betreffende Seite ist seit einiger Zeit nicht mehr online.
Nun meine Fragen:
1) Muss ich die Schadensforderung begleichen?
2) Falls ja ist die Höhe dieser überhaupt gerechtfertigt? (es war nur ein Bild betroffen)
3) Sollte ich "schuldig" sein, gibt es eine Möglichkeit mich an die fordernde Partei zu wenden und das ganze ohne Schadensersatz bzw. eine geringere Summe zu lösen bzw. macht das überhaupt Sinn? (Stichwort: Unterlassungserklärung)
4) Soll ich meinen Kunden anrufen, um ihn wegen der Sache anzusprechen?
Vielen lieben Dank im Voraus.
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