Garage mit Satteldach zulässig ? (Nutzung als Abstellraum !?) Bayern
| 05.05.2012 22:47 |
Preis: ***,00 € |
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Baurecht, Architektenrecht
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Rechtsanwalt Peter Dratwa
Wir sind seit 2003 Eigentümer eines Einfamilienhauses in Dachau (Bayern). 2007 wurde auf dem Nachbargrundstück ein Fertighaus aufgestellt.
Lt. Bauplan, den wir auch unterschrieben haben, sollte an die Grundstücksgrenze ein Carport und eine Garage mit Flachdach gebaut werden. Mehrere Jahre ist gar nichts geschehen, jetzt wurde am 03.05.2012 eine Fertig-Doppelgarage an die Grundstücksgrenze aufgestellt. An diesem Tag haben wir auch erst erfahren, dass auf die Garage ein Satteldach (Holzdachstuhl mit Ziegeldach ca.50 Grad) mit der Stirnseite zu uns gebaut werden soll. Dieses Dach soll als Abstellraum genutzt werden. Die Garage ist direkt vor unserer Terrasse. Wenn das Dach auf der Garage ist haben wir trotz „Südseite" nur Schatten. Dadurch hat unser Haus auch eine nicht unerhebliche Wertminderung.
Unsere Terrasse ist dort seit 2004. Vom betroffenen Nachbargrundstück ist unser Haus an der schmalsten Stelle 3,5 Meter entfernt. (Unsere Grundstücke sind nicht rechtwinklig).
Unsere Frage ist : Darf auf eine Doppel-Garage ein Satteldach (Winkel ca. 50 Grad) mit Nutzung als Lagerraum erstellt werden? Eine Garage ist doch per Definition ein Abstellplatz für Kfz, oder?









