Eigenbedarfskündigung
05.05.2012 22:29 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum
Beantwortet von
Rechtsanwältin Jana Michel
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Sehr geehrte Damen und Herren,
wir sind eine Familie mit zwei Kindern (7 und 9 Jahren). Wir leben in einem 2001 gekauften Zweifamilienhaus. Im Erdgeschoss leben wir, im OG wohnen zwei Personen (Hauptmieter Mieterin) seit dem Jahr 1991. Der damalige Einheitsmietvertrag wurde lt. Gesetz übernommen.
Die Kinder teilen sich seit 7 Jahren ein Zimmer (12m²). Es besteht keine Möglichkeit im EG einen weiteren Raum als Kinderzimmer zu nutzen, weil kein weiterer abgeschlossener Raum zur Verfügung steht. Wir wollen den Kindern nun jeweils ein eigenes Zimmer geben, damit die ewigen Streitereien aufhören und das ältere Kind in der 4. Klasse seine Hausaufgaben in Ruhe machen kann. Jeder braucht nun seinen eigenen Bereich. Dafür brauchen wir die Wohnung im 1. OG.
Wir wollen nun kündigen und wir haben festgestellt, dass die Kündigungsfrist 12 Monate bei BEGRÜNDETEM Eigenbedarf ist. Wir haben nun die Entscheidung getroffen, entweder die obere Wohnung für die Kinder zu nutzen oder das Haus ganz abzureißen und neu wiederaufzubauen, da in den letzten Jahren im feuchten Keller Schimmel aufgetreten ist. Diese Feuchtigkeit bekommen wir nicht in den Griff. Eine Sanierung wäre teuerer wie ein Neubau.
Ist es möglich in einem Zweifamilienhaus die Kündigungsfrist zu verkürzen (z.B. auf 10 Monate ) oder ist diese Frist zwingend?
Das Verhältnis ist ausgesprochen gut zwischen uns und der Mieterin (mit Lebenspartner). Die Mieterin weiß unserer Absichten, das Haus evtl. abzureißen und neu zu errichten. Wie müßte eine korrekte Kündigung (Mietrecht) aussehen (welche Punkte muss diese enthalten), da die Mieterin wegen allem sofort anwaltlichen Beistand nimmt und bereits angedrocht hat, die gesamte Kündigungszeit bis zum letzten Tag ohne Wenn und Aber auszunutzen.
Danke für die umfassende Auskunft.
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