Abmahnung erhalten wegen verlassen des Arbeitsplatzes und Problem mit Mehrarbeit?
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Arbeitsrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Marcus Bade
| in unter 2 Stunden
Hallo,
ich habe ein aktuelles Problem mit meinem Arbeitgeber. Allerdings gibt es mehrere Punkte, die ich gerne abfragen möchte.
Ich versuche einfach mal die Fragen zu stellen.
Mal angenommen, Arbeitnehmer A unterschreibt einen Vertrag bei der Firma XY GmbH.
Diese Firma zahlt niedrige Löhne und Gehälter, aber das ist nicht das Thema.
Arbeitnehmer A hat folgende Klausel in seinem Vertrag stehen: "Es besteht Bereitschaft, im Bedarfsfall Mehrarbeit unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen zu leisten."
Mit dieser Klausel verstehet AN A, dass er Überstunden leisten muss, wenn der Chef es so will.
Wie diese Überstunden/Mehrarbeit bezahlt bzw. ausgeglichen wird, steht im Vertrag nicht.
1. Frage: Werden die Überstunden bezahlt, wenn im Vertrag nichts steht. Wie sieht es hier gesetzlich aus? Bitte mit Gesetzesangaben.
Eines Abends unterhaltet sich AN A mit AN B. Dieser sagt, dass die AN mit "Lohn", bzw. mit Stundenlohn ihre Überstunden ausbezahlt bekommen. Ohne Zuschlag, aber sie erhalten sie ausbezahlt.
2. Frage: Gibt es hier gesetzlich einen Unterschied zwischen Lohn und Gehalt. Steht im Gesetz irgendwo, dass der AN mit Gehalt keine Bezahlung erhält und der AN mit Lohn eine Bezahlung der Überstunden bekommt? Wird im Gesetz zwischen Lohn und Gehalt unterschieden?
Soweit ich weiss, regelt das Gesetz die Bezahlung der Mehrarbeit unabhängig von Lohn/Gehalt. Der Gesetzgeber macht keinen Unterschied zwischen AN A und AN B. Aber gewiss einen Unterschied zwischen Bezahlung und Freizeitausgleich. Die Firma XY muss nicht die Überstunden bezahlen, sondern der AN A darf diese Überstunden mit Freizeit ausgleichen.
Nehmen wir weiterhin an, dass AN A keine Bezahlung der Überstunden erhält, sondern ein Freizeitausgleich. Auch wenn so etwas im Vertrag nicht steht. Wenn so etwas im Vertrag nicht steht, heißt es doch, dass das Gesetz dies regelt.
AN A hat in einem Monat nun 100 Überstunden geleistet, und auch nicht freiwillig, sondern vom Chef angefordert. Es handelt sich gesetzlich gesehen um Mehrarbeit und nicht um freiwillige Überstunden.
Nun will er im nächsten Monat diese Stunden abbauen und muss zu seinem Entsetzen bemerken, dass bis auf 8 Stunden am Monatsende die Überstunden verfallen, und das jeden Monat.
Richtig gelesen: Jede Stunde über 8 Stunden wird einfach vom Konto gelöscht.
Der AN A stempelt somit am 1. des nächsten Monats, freut sich schon auf die hohe Zahl auf der Uhr und stellt fest "AN A, kommen, +8:00"
Zu diesem Punkt ist schon mal der Begriff "Betriebsinteresse" gefallen, den AN A auch vergeblichst in seinem Vertrag mit der Firma XY sucht.
3. Frage: Ist ein Verfall, ein monatlicher Verfall erlaubt. Beachte, es steht nichts im Vertrag des AN A. Also gilt das Gesetz, oder nicht? Was sagt der Gesetzgeber hier? Bitte auch mit Gesetzesangaben.
4. Frage: Gibt es im Gesetz das Wort "Betriebsinteresse" und was bedeutet dies. Bedeutet das wirklich, dass man alle Überstunden über acht dem Betrieb schenken muss. Und vor allem, muss so etwas im Vertrag stehen?
AN A sucht im Internet über gesetzliche Regelungen der Überstunden und findet am allermeisten die Klausel "Die Mehrabeit ist mit dem Gehalt abgegolten". In seinem Vertrag findet er diese Klausel nicht.
Nun, AN A ist nicht dämlich und schaut, dass er nicht so häufig Überstunden macht und das er immer schön unter den acht Stunden liegt, damit er ja nichts verschenkt.
Das heißt wiederum, er muss hin und wieder mal früher gehen.
5. Frage: Muss AN A seinen Chef sagen, dass er früher geht? (hier keine gesetzlichen Quellen, weil ich das selber für richtig halte).
6. Frage: Wann muss AN A es dem Chef sagen, am selben Tag, ein Tag vorher, ein paar Tage vorher? (hier gesetzliche Quellen)
7. Frage: Braucht AN A ein Grund um früher zu gehen, bspw. Arzttermin? Oder kann er einfach mit der Behauptung argumentieren, dass er Überstunden geleistet hat. (auch hier bitte mit Quellen).
Der AN A versucht so gut wie möglich keine Überstunden zu leisten. Dennoch ist er morgens sehr fit und ist hin und wieder mal früher in der Firma, zirka 5-10 Minuten früher stempelt er an manchen Tagen. Diese Minuten sammeln sich nach spätestens zwei Wochen wieder auf in sagen wir mal einer Stunde.
8. Frage: Darf er diese eine Stunde früher gehen (Freizeitausgleich). An sich hat der Chef nie gefordert, dass AN A 5-10 Minuten jeden Tag vorher da sein soll. Also sind es praktisch freiwillige "Überminuten". Wie sieht es in diesem Fall aus.
AN A hat vor, seinen Urlaub "anzumelden" und findet im Vertrag die Klausel, dass er drei Monate im voraus den Urlaub beantragen muss.
9. Frage: Wie sieht es hier gesetzlich aus, stimmt das, was im Vertrag steht, oder steht im Gesetz etwas anderes.
Der AN A liest in seinem Vertrag und stößt auf die Urlaubszeit von 25 Tagen, die soweit er sich erinnern kann, rechtens ist.
AN A wird aber bei der Formulierung "zusammenhängend" stutzig.
10. Frage: Muss er dafür, wie es im Vertrag steht, 3 Monate im Voraus den Urlaub beantragen?
AN A unterhaltet sich mit AN C, der morgen in Urlaub fährt. AN A wünscht ihm einen schönen erholsamen Urlaub und dass er wieder voller Energie zur Arbeit kommen soll. Da antwortet AN C, dass es auch üblich sei, dass die Firma XY den AN A aus dem Urlaub anrufen würde und zurück beordnen könnte. AN A etwas verwundet sagt, dass es sich so sei, bei den höheren Mitarbeitern (Führungskräfte, Spezialisten), aber nicht bei unwichtigen Mitarbeitern.
11. Frage: Kann der AN A einen Anruf im Urlaub erwarten mit der Begründung zurück zu kommen, weil irgendwas wichtiges an steht und es Arbeit gibt oder man es nicht machen kann, ohne dem AN A?
AN A genießt seinen genehmigten Urlaub. Am letzten Tag ruft der Chef von AN A an. Er nimmt das Gespräch nicht un ignoriert es. Wieder zurück zur Arbeit spricht der Chef dem AN A dieses Verhalten als falsch und das es nicht nochmal passieren sollte.
12. Frage: Inwieweit darf der Chef von AN A da etwas unternehmen, weil AN A nicht ans Telefon in seiner Urlaubszeit ging?
In der Arbeitszeit genießt der AN A seine Pause. Und mittlerweile hat er an manchen Tagen die Erfahrung gemacht, dass der Chef am liebsten zur Pausenzeit anruft und ihn zum 5 Minuten Gespräch bittet.
13. Frage: Ist es erlaubt, mitten in der Pause den AN zum Gespräch zu bitten und ggf. eine neue Aufgabe dem AN übertragen? Wie sieht es gesetzlich aus (Gesetzesangabe bitte)?
Und wenn alles gesetzlich erklärt ist, fragt sich nun AN A auch über den Lohn bzw. sein Gehalt in der Firma XY.
13. Frage: Gibt es einen Mindestlohn bzw. Mindestgehalt vom Gesetz her?
Nein, AN A arbeitet nicht in der Zeitarbeitsbranche, auch nicht in der Pflege und ebenso auch nicht in der Reinigungsbranche. Falls ich irgendwelche Branchen mit Mindestlohn vergessen habe, könnt sie es gerne anfügen.
AN A erhält die Aufforderung, beim Beenden der Arbeit sich vorher beim Vorgesetzen "abzumelden". Dies wurde vom AN A nicht konkret beachtet und nun erhält eine Abmahnung.
Wortlaut: "Sie wurden aufgefordert bei diesen Personen zu melden, bevor Sie Ihren Arbeitsplatz verlassen und nach Hause gehen..."
"Sie haben dies nicht getan und sind nach Hause gegangen, ohne sich zu melden und einen Bericht über Ihre Arbeitsfortschritte zu geben"
"Verstoß gegen Ihre arbeitsvertraglichen Pflichten"
Im Vertag vom AN A steht nur "Die regelmäßige betriebliche Arbeitszeit beträgt ausschließlich der Pausen zur Zeit 40 Stunden wöchentlich. Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich Pausen richten sich nach den üblichen Zeiten der Firma."
AN A denkt beim Lesen darüber nach und meint, er hat vom Chef die Arbeitszeiten "von 8:00 Uhr bis 17:00 Uhr" erhalten.
AN A stempelt auch gewissenhaft jeden Tag seine Ankunftszeit und seine Zeit, wenn er nach Hause geht.
Leider hat AN A die Abmahnung schon unterschrieben unter den Wörtern "gelesen, verstanden und akzeptiert".
14. Frage: Ist die Abmahnung rechtens. Und wenn nein, ist durch die Unterschrift dennoch rechtskräftig. Also kann es möglich sein, dass ein Arbeitnehmer eine Abmahnung unterschreibt und sie ab dem Zeitpunkt rechtens ist, nur weil er sie unterschrieben hat und der Inhalt der Abmahnung völlig unsinnig ist??
Was kann der AN A gegen diese Abmahnung noch tun, obwohl unterschrieben hat?
Zur Info: AN A wurde zwei mal mündlich abgemahnt. Einmal weil AN A seine Arbeitszeiten selbst geändert hat und ein anderes mal, weil er das Telefonat mit seinen Chef beendet hat.
In schwierigen Zeiten, wo sehr viel zu tun gab, hat der Chef AN A nachgefragt, ob er am Samstag arbeiten kommen möchte. Er hat zugestimmt. Nun sind diese Stunde überhaupt nicht auf dem Zeitkonto erschienen. Und das ganze zwei Mal (zwei Samstage).
Desweiteren hat AN A die Aufgabe übernommen, an einem gesetzlichen Feiertag mit seinem privaten Auto zum Bahnhof zu fahren und Geschäftspartner der Firma abzuholen. Das ganze hat gut einen ganzen Tag an Zeit verbraucht plus Benzin.
AN A ist wirklich wütend, weil er nicht weiss, was er wegen den zwei Samstagen und dieser Fahrt tun soll.
15. Frage: Inwieweit ist das eine Arbeitspflicht gewesen, oder eher eine Gefälligkeit. Was kann der AN A erwarten?









