Gestaltung des Wegs bei Geh- und Fahrtrecht
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Nachbarschaftsrecht
Beantwortet von
Sehr geehrte Damen und Herren,
es geht um ein vermietetes, früher selbst bewohntes, freistehendes Einfamilienhaus, auf dem der Besitzer des dahinter liegenden Grundstücks ein im Grundbuch eingetragenes „immerwährendes, unentgeltliches und jederzeit benutzbares Geh- und Fahrtrecht" für nicht gewerbliche Zwecke eingetragen hat.
Dieser Weg war schon immer geteert, im Laufe der Jahre aber stark verwittert. Vor etwa 8 Jahren wollte ich den Teer entfernen und durch einen gepflasterten Weg ersetzen lassen. Dies hat der Besitzer des herrschenden Grundstücks per einstweiliger Verfügung verhindert.
Da ich das Haus nicht mehr selbst bewohne, habe ich das Ganze auf sich beruhen lassen. Nun hat der Besitzer des herrschenden Grundstücks ohne Rückfrage den Weg tiefschwarz neu teeren lassen, d.h. ich habe jetzt eine 3 m breite richtige Straße, die mehr an eine Bundesstraße, als einen Fahrtweg erinnert, über mein Grundstück laufen. Dies stört auch die jetzigen Mieter.
Der Besitzer des herrschenden Grundstücks beruft sich auf folgenden Passus im Grundbuch bezüglich des Geh- und Fahrtrechts:
… „Weiter ist bestimmt, dass die Anlegung und Instandhaltung der Fahrt dem Eigentümer des herrschenden Grundstücks obliegt".., sowie … „die Rechtseinräuming zur Benutzung des herrschenden Grundstücks als Wohngrundstück erfolgt und die Ausübung eines Gewerbes oder dergleichen auf dem herrschenden Grundstück nicht gestattet ist".
Die Erstellung der „Straße" auf meinem Grundstück erfolgte ohne jegliche Rücksprache und erschwert durch die Art, wie sie angelegt wurde, die Möglichkeit, das mir gerichtlich zugesprochene Recht, ein Tor zur Einfriedung des Grundstücks anzubringen.
Daneben haben mich die jetzigen Mieter gebeten, das Grundstück vollständig einzufrieden. Der Besitzer des herrschenden Grundstücks hat an der Grenze zwischen „seinem und meinem Grundstück" (also nicht der zur Straße hin, sondern an dem zwischen den beiden Grundstücken liegende Teil) kein Tor angebracht bzw. das ehemalige Tor vor einigen Jahren entfernt.
Zweiteilige Frage:
1.) Kann ich vom Besitzer des herrschenden Grundstücks verlangen, diese Baumaßnahme wieder rückgängig zu machen (also den Teerbelag wieder zu entfernen) oder ggf. zu dulden, dass ich den Belag wieder entfernen lasse, um dann einen Weg, der für privaten Gebrauch angemessen ist, ggf. auch auf eigene Kosten, anzulegen.
2.) Kann ich vom Besitzer des herrschenden Grundstücks verlangen, dass er ein Tor zu seinem Grundstück anbringt oder zumindest duldet, dass ich ein solches Tor anbringe ?
Geh- Fahrtrecht



