Enfernung von Schildern und Lampen einer Gaststätte wegen Dämmarbeiten. Mietrecht, Wohnungseigentum
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Enfernung von Schildern und Lampen einer Gaststätte wegen Dämmarbeiten.


03.05.2012 20:20 |
Preis: ***,00 € |

Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von

Rechtsanwalt Thomas Bohle




Die Außenwand einer Gastätte im EG eines MFHs soll mit Polystrol gedämmt werden.

Ist der Vermieter oder der Mieter verpflichtet, die Schildern und Lampen zu entfernen ?

Wer muss die Kosten für die Wiederanbringung tragen ?
Eingrenzung vom Fragesteller 03.05.2012 | 20:22
Eingrenzung vom Fragesteller 03.05.2012 | 20:22
Eingrenzung vom Fragesteller 03.05.2012 | 20:48
03.05.2012 | 22:31

Antwort

von

Rechtsanwalt Thomas Bohle
931 Bewertungen
Sehr geehrter Ratsuchender,


die Vermieter sind verpflichtet, Lampen und Schilder abzubauen und wieder anzubringen, bzw. die Kosten dafür zu tragen.

Das ergibt sich aus § 535 BGB.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt
Thomas Bohle
Damm 2
26135 Oldenburg

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ANTWORT VON
Rechtsanwalt Thomas Bohle
Oldenburg

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