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privatversicherung Wohnsitz Frankreich eigene Praxis in Deutschland


03.05.2012 07:48 |
Preis: ***,00 € |

Versicherungsrecht, Privatversicherungsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt LL.M.; M.A. Michael Grübnau-Rieken


| in unter 2 Stunden

meine schwester wird voraussichtlich 2013 nach frankreich ziehen, d.h. ihren Wohnsitz dorthin verlegen und sich von deutschland abmelden. ihre eigene Physiotherapiepraxis in der sie weiterhin arbeiten wird bleibt in deutschland.

meine frage:
muß sie sich zwingend in deutschland versichern (sie ist derzeit privat kranken versichert) oder kann sie ihre deutsche versicherung kündigen und sich in frankreich neu versichern
Eingrenzung vom Fragesteller 03.05.2012 | 08:14
03.05.2012 | 08:36

Antwort

von

Rechtsanwalt LL.M.; M.A. Michael Grübnau-Rieken
238 Bewertungen
Sehr geehrte Ratsuchende,

besten Dank für die Anfrage, die ich gerne anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhaltesgerne wie folgt beantworten möchte.

Sie stellen sich die Frage, ob eine in Deutschland bestehende PKV aufrecht erhalten bleiben muss.

Das ist nicht zwingend der Fall. Aufgrund der Tatsache, dass sich der Gesundheitszustand verschlechtern kann und die Rückkehr in eine PKV damit problematisch werden könnte, würde ich von einer Kündigung abraten. Daher sollte der bestehende VErtrag in eine Anwartschaftsversicherung umgewandelt werden, der jederzeit die Möglichkeit eröffnet, den alten Versicherungsschutz wieder auferstehen zu lassen.

Ob sie sich in Frankreich versichern lassen kann, hängt von den dortigen Sozialversicherungsrichtlinien ab.

Nach EU Vorschriften (VO 883/2004) kann sich jeder EU-Bürger in jedem EU-Land dort krankenversichern.

Allerdings müsste mit dem französischen Krankenversicherer vor Ort geklärt werden, wie die deutschen Vorversicherungszeiten in der PKV dort berücksichtigt werden.

Allerdings sind die Leistungen der französischen KV geringer, da es zum einen auf dem Kostenerstattungsprinzip beruht, es aber keine Vollabsicherung vorsieht, also nicht alle Kosten voll erstattet werden.

Genaues finden Sie hier:

http://www.botschaft-frankreich.de/spip.php?article352

Das Problem wird aber sein, dass Ihre Schwester aufgrund der Tätigkeit in ihrer Praxis in Deutschland nicht pflichtversichert sein wird in der KV von Frankreich.

Das ist in etwa damit zu vergleichen, dass Sie Vorversicherungszeiten erfüllen müssen.

Weiteres hier:

http://www.germanhealthcare.org/download/Grenzgaenger_Frankreich_Arbeitskammer_Saarland.pdf

Diese Texte sprechen von Pflichtversicherten, also von gesetzlich versicherten, die Ihre Schwester nun mal nicht ist.

Sie sollten daher mit der Wohnortkrankenkasse in Frankreich Kontakt aufnehmen und erfragen, wie der Status von deutschen privat Versicherten gesehen wird.

So lange dies nicht geklärt ist, sollte sich Ihre Schwester weiter in der BRD versichern.

Ich hoffe, hnen einen ersten Überblick über die Rechtslage gegeben haben zu können.

Bitte bedenken Sie, dass meine Einschätzung ausschließlich auf Ihren Angaben beruht.


Im Falle einer weiteren, anwaltlichen Mandantierung würde ich mich freuen, wenn Sie mich beauftragen würden.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Grübnau-Rieken LL.M.; M.A.
Master of Laws, Magister Artium
Rechtsanwalt

Dozent im Bereich Sozialrecht, Haftungs- und Vertragsrecht

ANTWORT VON
Rechtsanwalt LL.M.; M.A. Michael Grübnau-Rieken
Jever

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