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GmbH- Mietvertrag, Kosten Wohnung


| 02.05.2012 13:33 |
Preis: ***,00 € |

Steuerrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Dominik Pacelt




Einen schönen guten Tag, ich bräuchte wieder einmal fachkundige Hilfe.

Mein Bruder hat ein Konstruktionsbüro in Brandenburg. Seit 2011 arbeitet er aber in München, wo er nett Geld verdient. Anfang 2012 wurde eine GMBH gegründet.Jetzt soll die GmbH in München arbeiten und mein Bruder ist lt. Gesellschaftervertrag alleiniger GF. Die GmbH hat ihren Sitz in BB, und das Konstruktionsbüro bleibt auch. So nun zu meiner Frage.

Die GmbH hat in München eine Wohnung angemietet. Frage kann eine GmbH wohnen?
Die Wohnung hat 120m2 und kostet 2000,00€.
Es wohnt hier nur der Geschäftsführer.
Frage Ist dies angemessen?
Muss hierbei der gwv berücksichtigt werden oder kann die GmbH alle Kosten als Ausgaben gelten machen?
Wie sieht es mit der Einrichtung aus? Die Wohnung ist ja noch leer

Und dann haben wir natürlich noch das Firmenfahrzeug. Muss ein Fahrtenbuch geführt werden, die 1% Regelung will er nicht, oder kann man irgendetwas vertraglich regeln, wenn er den PKW auch mal privat nutzt?

Vielen Dank für eure Hilfe

Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 20 weitere Antworten zum Thema:
Kosten Wohnung
03.05.2012 | 20:24

Antwort

von

Rechtsanwalt Dominik Pacelt
5 Bewertungen
Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts und Einsatzes wie folgt beantworten möchte:

1. Eine GmbH kann zwar nicht "Wohnen", aber die GmbH kann einen Mietvertrag über Wohnraum abschliessen und die Wohnung als Dienstwohnung den Mitarbeitern zur Verfügung stellen.
Das sind dann für die GmbH auch Betriebsausgaben. Ein geldwerter Vorteil ist für den GF nicht gegeben, wenn es sich hierbei um eine Dienstwohnung handelt, sprich der GF einen anderweitigen Hauptwohnsitz vorweisen kann.
In diesem Fall ist dann auch die Einrichtung der Wohnung als Betriebsausgabe anzusehen.
Ich darf darauf hinsweisen, dass das FA gerade in solchen Fällen streng prüfen wird. Die GmbH bzw. der GF sind in diesem Fall dann auch voll Nachweispflichtig.

2. Hinsichtlich der Pkw Nutzung ist entweder die 1% Regelung oder die Fahrtenbuchmethode möglich. Eine andere Variante gibt es leider nicht.
Im Rahmen der Fahrtenbuchmethode sind dann die Privatfahrten mit dem zum Betreibsvermögen gehörneden Pkw der geldwerte Vorteil.

Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass die Antwort der ersten Orientierung dient und eine Beratung beim Rechtsanwalt oder in dem Fall einem Steuerberater nicht ersetzen kann.

Ich hoffe, meine Antwort hat Ihnen weitergeholfen.

Mit freundlichen Grüßen


Dominik Pacelt
Rechtsanwalt

Langer Weg 18
60489 Frankfurt am Main

Zugelassen bei der
Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main

Tel.: 069 907 43 646
Fax.: 069 907 43 659

www.rechtsanwalt-pacelt.de

Ergänzung vom Anwalt 03.05.2012 | 20:36

Hinsichtlich der angemessenheit der Miethöhe lässt sich nur grob sagen, dass Wohnraum in München sehr teuer ist und sofern keine mit dem GF verwandte Person die Wohnung vermietet, das FA dies nicht anzweiflen bzw. beanstanden wird.
Bewertung des Fragestellers 2012-05-07 | 11:39


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ANTWORT VON
Rechtsanwalt Dominik Pacelt
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