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Anstehende Scheidung, Hausfriedensbruch, Psychoterror


| 30.04.2012 15:04 |
Preis: ***,00 € |

Familienrecht


Beantwortet von




Guten Tag!

Mein Ex macht seit Jahren Psychoterror. Wir haben ein Kind (8 Jahre) und eine gemeinsame Eigentumswohnung. Beide Künstler, binationale Ehe, nicht Deutsche. Ich im Moment fest angestellt, er freischaffend. Vor ein Paar Jahre zogen wir weg, da er ständig geklagt hat über die Unzulänglichkeit der Stadt wo wir wohnten. Ich führte den Umzug an und versuchte, Städte auszusuchen, die für uns beide Möglichkeiten der Selbstverwirklichung bieten würden. Er war unfähig, mich in der Entscheidung und Durchführung zu unterstützen. Zudem war die Veränderung mit massiven Abstrichen in meiner Karriere als Musikerin verbunden. Da die Situation mit der Zeit für mich absolut untragbar wurde und wir außerdem große Probleme auf alle, aber vor allem auf der Mann - Frau Ebene hatten - er hatte mich jahrelang "verhungern" lassen, z. T. aus Mangel an Kooperationsbereitschaft - entschied ich mich, mich zu trennen. Vorher war ich nicht in der Lage dazu, zumal wir beide keine Verwandte hatten, die das Kind betreuen könnten und wir für alles selber aufkommen mussten. Ich aber mit deutlich größerer Anstrengung beruflich, denn das Geld von seiner Seite reichte nicht. Seit 5 Jahren insgesamt droht er mir das Kind wegzunehmen, will nicht akzeptieren, dass wir getrennt sind, wird verbal aggressiv, macht herablassende Bemerkungen, beschimpft und beleidigt mich und geht nicht weg, wenn ich ihn darum biete - auch mit Fuss in der Tür und mich festhalten, droht mit Selbstmord, wohnt in unklaren Verhältnissen auf Untermiete und stellt trotzdem Ansprüche, das Kind bei sich zu haben, ist aber immer wieder schuldig, da er vor ihn Diskussionen anfängt, und nicht aufhören KANN, die dem Kind schaden. Oft überfordert er das Kind mit seiner Hyperaktivität, indem er solange und so intensiv mit ihm sich bewegt, spielt oder was auch immer, dass der Kleine danach Schmerzen hat. Außerdem zahlt er nichts, obwohl ich ihn darum gebeten habe. Es ging alles soweit, dass ich für 2 Monate in die Psychiatrie gelandet bin, da ich den Druck nicht aushalten konnte. Seitdem benutzt er das auch gegen mich, droht damit, will mir aufgrund dessen auch das Kind wegnehmen etc. etc. Auch während der Ehe hat er sich mir gegenüber nie loyal verhalten, mich nie in Schutz gegen die Attacken seiner Mutter genommen und immer Partei für die eigene Familie ergriffen. Meine Beobachtungen und die Vermutungen aller Freunde und frühere Lehrer sind, dass er schwer psychisch oder geistig behindert ist, sein verhalten ABSOLUTES NO-GO, Richtung Autismus, Aggressionen und Depression, Beweise gibt es jedoch keine. Er wollte sich nicht therapieren lassen, es sei denn er bliebe zusammen mit mir. Das einzige das ich gegen ihn habe ist die Tatsache, dass er Wehrdienstuntauglich war - allerdings in Schweden, was ev. als freiwillige Entscheidung interpretiert werden kann (?).

Meine konkrete Frage ist - an welche Punkte könnte ich ihn anzeigen, wie gegen ihn vorgehen?
Mein Wunsch - das Sorgerecht zu bekommen und ihn aus meinem Leben zu verbannen. Würden die Argumente für eine Härtefallscheidung ausreichen?

Vielen Dank im Voraus
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Scheidung
Antwort vom
30.04.2012 | 16:32
Sehr geehrter Fragesteller,

gerne beantworte ich Ihre Fragen aufgrund des dargelegten Sachverhalts wie folgt:

1.
Wenn Ihr Ex Sie zu etwas drängen will, was Sie nicht wollen (z.B. Fuß in die Tür), ist der Straftatbestand der Nötigung § 240 StGB nahe liegend.

2.
Beschimpfungen und Beleidigungen sind ebenfalls strafbar gem. § 185 StGB.

3.
Da er unterhaltspflichtig ist, müsste er Unterhalt bezahlen. Wenn er dies nicht macht, aber leistungsfähig wäre (was nach Ihrer Darstellung wohl nicht zutreffend ist), würde eine Unterhaltspflichtverletzung, § 170 b StGB vorliegen.

Zu allem sollten Sie versuchen, Beweise zu sichern durch Zeugen etc. und dann eine Anzeige machen.

Sie sollten weiter versuchen, Hilfe durch den örtlich zuständigen Kinderschutzbund zu erhalten, mit dem Ziel, das Sorgerecht alleine übertragen zu bekommen.

Ist das Kind durch den Aufenthalt beim Vater verstört/gestört, dann sollte der Umgang zurückgefahren werden.


Ihnen kann ich nur raten, den gesamten Vorgang durch einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl prüfen zu lassen.

Dabei könnte auch geprüft werden, ob ein Annäherungsverbot Ihres Ex hilfreich sein könnte.

Sofern Sie weitere Hilfestellung benötigen, stehe ich Ihnen dazu selbstverständlich zur Verfügung, wobei die von Ihnen hier gezahlte Erstberatungsgebühr angerechnet würde.

Einen ersten Überblick über die bestehende Rechtslage hoffe ich gegeben und Ihnen damit weitergeholfen zu haben. Über eine positive Bewertung würde ich mich in jedem Fall freuen.

Mit freundlichem Gruß

Michael J. Zürn
Rechtsanwalt

Nachfrage vom Fragesteller 30.04.2012 | 18:05

vielen dank für ihre hilfestellung! nun habe ich mehr klarheit. meine zusätzliche frage an sie - kann ich in deutschland ihn dafür verantwortlich machen, was er mir bisher angetan hat? dass er mir geschadet hat mit seinem verhalten und person und ich opfer davon gewesen bin? deswegen fragte ich auch wg härtefall, denn in österreich wäre es das schuldprinzip. nachdem wir aber nicht mehr dort wohnen, ist es auch nicht mehr möglich, solche ansprüche zu stellen und um mein recht zu kämpfen, denn so wie ich verstehe, gibt es die frage nach der schuld hier nicht mehr. welche möglichkeit habe ich dann? vielen dank

Antwort auf die Nachfrage vom Anwalt 01.05.2012 | 15:27

Sehr geehrter Fragesteller,

besten Dank für Ihre Nachfrage, die ich wie folgt beantworte:

Die Frage der Schuld war vor langer Zeit die Grundlage für Unterhaltsverpflichtungen. Das Schuldprinzip ist aber lange überholt.
Deshalb können Sie sich nach Ablauf des Trennungsjahres im Normalfall jederzeit scheiden lassen.

Die Frage, "was er Ihnen angetan hat" spielt für die Scheidung erst einmal keine Rolle.

Strafrechtlich spielt es dagegen natürlich schon eine Rolle.



Ich hoffe, ich habe damit Ihre Nachfrage beantworten können und würde mich über eine gute Bewertung freuen, andernfalls müssten Sie sich einfach nochmals melden.

Mit freundlichem Gruß

Michael J. Zürn
Rechtsanwalt

Bewertung des Fragestellers 2012-05-07 | 14:45


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