Berechtigte Nachforderung einer Krankenkasse?
28.04.2012 18:46 |
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Inkasso, Mahnungen
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Rechtsanwalt Daniel Hesterberg
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Oktober 2011 hatte ich mein Bankkonto auf 31.12.11 gekündigt. Irrtümlich hatte die Bank die Kontoauflösung sofort ausgeführt, aber nach wenigen Tagen korrigiert. In dieser Zeit hatte meine Krankenkasse eine Rückbuchung des Monatsbeitrags erhalten, konnte aber vom gleichen Konto nachweislich weitere Beträge (sog. Zusatzbeträge) abbuchen. Erst am 24.1.12 wurde ich mit den Rückständen schriftlich konfrontiert. Säumniszuschläge, Mahngebühren: 194,40. Die Monatsbeiträge habe ich nachentrichtet, die Zusatzgebühren nicht. Meine Begründung: 1.Keine zeitnahe Information seitens der Kasse, 2. anhand der dokumentierten Abbuchungen (Kontoauszug der Krankenkasse) hätte erkannt werden müssen, dass das Konto nicht erloschen war.
Jetzt wird nachgeschoben, man hätte mich im Nov. von der Rückbuchung informiert und im Dez. Beiträge angemahnt und droht mit Zwangsvollstreckung. Ich habe aber keine diesbezüglichen Schreiben erhalten. Ich bin mir dessen sehr sicher, denn dann hätte ich natürlich die Angelegenheit zeitnah geregelt.
Frage: Muss ich zahlen?









