Folgekosten im Gewährleistungsfall (IT Handel an gewerbl. Kunden)
| 27.04.2012 11:29 |
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Generelle Themen
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Rechtsanwalt Gerhard Raab
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Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin als selbstständiger IT-Spezialist für Netzwerke, Server, Betriebssysteme und Sicherheits-Lösungen tätig. Im Rahmen dieser Tätigkeit handele ich mit Neuwaren, erbringe umfangreiche Dienstleistungen, und betreue ausschließlich gewerbliche Kunden im gesamten süddeutschen Raum.
Nun zum aktuellen Fall: ein Kunde hatte bei mir einen UMTS-fähigen Router bestellt, mit dem zusätzlichen Auftrag, diesen Router am Einsatzort in Augsburg auch zu montieren und in Betrieb zu nehmen.
Ich bin also mit dem neuen, original verpackten Gerät nach Augsburg gefahren, und habe das Gerät erst am Einsatzort ausgepackt. Dort musste ich feststellen, dass das Gerät mechanisch defekt ist. Ein Schalter ist ab Werk so schief eingebaut worden, dass er nicht betätigt werden kann.
Allerdings ist das Gerät elektronisch in Ordnung, sodass ich den Auftrag im Sinne meines Kunden zunächst ausführen konnte.
Es steht für mich außer Frage, dass mein Kunde Anspruch auf einen neuen funktionsfähgen Router hat. Weiters ist für mich auch klar, dass mein Kunde nicht für die Kosten einer zweiten An- und Abfahrt sowie die zusätzliche Arbeitszeit aufkommen soll.
Wie in der IT-Branche üblich, wurde dieses Gerät nicht direkt vom Hersteller, sondern von einem Distributor (Großhändler) an mich geliefert. Auf telefonische Nachfrage weigerten sich sowohl der Hersteller wie auch der Distributor, die Folgekosten zu übernehmen.
Wie schätzen Sie den Fall ein, und welches Vorgehen können Sie mir empfehlen?
Mit freundlichen Grüßen
M. Köhler









