Anrechnung von Abfindungszahlung im Zugewinnausgleich oder bei Gütertrennung
Sachverhalt: Ich habe im Juli 2005 einen Aufhebungsvertrag zum 31.8.2006 unterschrieben. Der Vertrag sieht eine Abfindungszahlung,fällig am 15.1.2007, vor. In §1 des Vertrages heißt es: "Das Angestelltenverhältnis zwischen Herrn Mohr und der Bank wird aus dringenden betrieblichen Gründen zur Vermeidung einer ansonsten zum gleichen Termin auszusprechenden betriebsbedingten Kündigung auf Veranlassung der Bank unter Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist zum 31.8.2006 beendet." Weiter heißt es in § 3: "Als Entschädigung für den Verlust des Angestelltenverhältnisses und zum Ausgleich bereits entstandener und der damit in Zukunft verbundenen beruflichen und finanziellen Nachteile erhält Herr Mohr eine Abfindung i.H.v. EUR xxx, fällig am 15.1.2007."
Die Abfindung ist als Überbrückungspension für Mitarbeiter mit mind. 25-jähr. Betriebszugehörigkeit und vollendetem 52. Lebensjahr definiert. Die Berechnung erfolgt auf der Basis von 67,5% des letzten Jahresgrundgehalts,multipliziert mit 8 Jahren (= die Zeit vom 52. bis zum 60. Lebensjahr). Mit dem so errechneten Volumen soll der Zeitraum vom 52. Lebensjahr bis zum frühestmöglichen Renteneintritt überbrückt werden.
Frage 1: Meine Frau und ich planen, uns zum Ende des Jahres 2006 auf Probe zu trennen. Sollte am Ende der ´Probezeit´ die Scheidung stehen, wird obige Abfindung dann im Zugewinnausgleich berücksichtigt bzw. angerechnet?
Frage 2: Wie verhält es sich mit der Abfindung, wenn meine Frau und ich zum 31.12.2006 notar-vertraglich die Gütertrennung vereinbaren?
Für Ihre Antworten im voraus besten Dank.
Anrechnung Gütertrennung Zugewinnausgleich









