Abgelehnter Widerspruchsbescheid wegen Einstufung eines höheren GdB (z.Z. 50%)
| 22.04.2012 21:54 |
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Sozialrecht
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Rechtsanwalt LL.M.; M.A. Michael Grübnau-Rieken
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Abgelehnter Widerspruchsbescheid v. Versorgungs- amt Fam. und Soziales Oberbayern, wegen höherer Einstufung GdB. Zur Zeit 50% nach Diagnose Brustkrebs. Im Sept/2011 Mastektomie der rechten Brust(Komplettentfernung) mit eingesetzten Expander für angehenden Wiederaufbau. Entfernung von 4 Lymphknoten. Kurze Zeit nach der OP im Sept/2011 kam ein Lymphödem und eine Frozen Shoulder(steifes Schultergelenk) hinzu. Beides ist in Behandlung. Chemotherapie bereits abgeschlossen.
MEINE FRAGE: Frauen die brusterhaltende Operationen hatten/haben werden von Anfang an höher beim GdB (70-80%) eingestuft. Hier sind in den meisten Fällen keine Operationen mehr notwendig. In meinem Fall,2012 eine Operation und danach je nach Herstellerempfehlung aller 12-15 Jahren Tausch der Siliconimplantate. Hat eine Klage (bis 27.4.2012) Erfolg bei solch einer unterschiedlichen Beurteilung. Ich kann es einfach nicht verstehen!!
Trifft nicht Ihr Problem?
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