GEWÄHRLEISTUNG
Wir veräußern (auf eigene Rechnung) höherwertige neue und gebrauchte Geräte aus Insolvenzmassen primär an Mediziner und Gewerbetreibende.
Aufgrund der Verschiedenartigkeit der Waren und der Tatsache, dass der Kunde (theoretisch) nach Übergabe der Geräte Teile austauschen und eine Gewährleistung geltend machen könnte, würde ich diese gerne direkt oder indirekt ausschließen wollen.
In der Regel prüft der Kunde die Ware vor Übergabe und ist aufgrund des im Vergleich zum Wettbewerb deutlich günstigeren Kaufpreises auch dazu bereit auf Gewährleistungsansprüche zu verzichten.
So würde beispielsweise ein Verkauf als defekt, ohne Funktion oder Ersatzteilspender vom Kunden oder der Zusicherung, dass er als Gewerbetreibender handelt, akzeptiert.
Wie lautet eine juristisch „wasserdichte" Formulierung oder Vereinbarung , die mich vor zukünftigen Gewährleistungsansprüchen von Seiten des Käufers schützt ?
a) bei Abholung
b) bei Versandkauf (ggf. nach Ablauf einer eingeräumten Rückkgabefrist)
Trifft nicht Ihr Problem?
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Gewährleistung
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