Dachausbau bei Wohnungseigentumsgemeinschaft
Preis: ***,00 € |
Mietrecht, Wohnungseigentum
Beantwortet von
Rechtsanwalt Reinhard Otto
| in unter 2 Stunden
Guten Tag!
Wir beabsichtigen den Kauf einer Doppelhaushälfte, die Teil einer Wohnanlage mit drei weiteren Haushälften und einem Einfamilienhaus ist. Es ist nach Wohnungseigentum geteilt.
Kaufentscheidend ist für uns der Ausbau des Spitzbodens. In der Teilungserklärung sind bezüglich baulicher Veränderungen keine speziellen Regelungen getroffen, so dass wir als Laien ausgehen, dass alles nach WEG geregelt ist. Auch bezüglich Entscheidungen in Eigentümerversammlungen sind keine speziellen Regelungen getroffen, es ist nur vermerkt, dass jeder Eigentümer eine Stimme erhält. Weiterhin ist zu erwähnen, dass es noch nie Eigentümerversammlungen gab und auch keinen Verwalter (die Eigentumsgemeinschaft existiert seit 1997)
Hier fangen nun unsere Fragen und Probleme an:
- Nach eigenen Recherchen bedarf der Ausbau eines Dachbodens der Zustimmung der anderen Eigentümer, und da es sich um eine bauliche Veränderung handelt aller Eigentümer, also einstimmig Sehe ich das richtig? Zur Information: Es handelt sich um den Innenausbau des Dachs sowie des Einsetzens eines zusätzlichen Dachfensters.
- Der Verkäufer hat nun begonnen, die schriftliche Zustimmungen der übrigen Eigentümer einzuholen. Ist hier auf etwas zu achten, damit wir vor Kauf eine rechtssichere und verbindliche Zustimmung haben?
- Leider befindet sich ein Eigentümer für das nächste halbe Jahr im Ausland und kann nicht erreicht werden. Ist seine schriftliche Zustimmung dennoch unabdingbar, sollten alle anderen Eigentümer dem Ausbau zustimmen (es handelt sich zudem um den direkten Nachbarn, der wahrscheinlich am ehesten direkt durch den Ausbau betroffen sein wird)? Da es bisher keine Eigentümerversammlungen gab, hat er auch keine Vertretung organisiert. Gibt es in diesem Fall spezielle Regelungen zu unseren Gunsten?
- Gibt es generell eine Möglichkeit, trotz Abwesenheit, eine verbindliche Zusage zum Dachausbau zu erhalten, oder kommen wir nicht drum herum, eine im Original unterschriebene Zustimmung einzufordern. Wenn das der Fall ist, würde auch eine eingescannte, unterschriebene Zustimmung ausreichen, da sich besagter Eigentümer im fernen Ausland befindet und der Postweg voraussichtlich einige Zeit in Anspruch nehmen würde.
Vielen Dank im Voraus und freundliche Grüße!









