Berücksichtigung von Darlehen bei Hausverkauf innerhalb der Spekulationsfrist
| 17.04.2012 16:41 |
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Steuerrecht
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Rechtsanwältin Maike Domke
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Vor 20 Jahren wurde ein Mietobjekt von zwei Käufern erworben (keine Eigennutzung). 2005 schied ein Partner aus, der andere übernahm die 50% Eigentumsanteile zu einem Preis von 70.000€. In der Folge wurde das Haus für 300.000 € umfassend instandgesetzt und einige Wohnungen erneuert. Diese Maßnahmen wurden nahezu vollständig mit Darlehen finanziert.
2010 musste das Haus verkauft werden. Erlös: 500.000. Das FA geht nun davon aus, dass auf den 50% -Anteil die Regelung für Verkäufe innerhalb einer 10-Jahresfrist anzuwenden ist und rechnet wie folgt: 250.000 anteiliger Verkaufserlös abzüglich 70.000 Kaufpreis abzgl. etwa 50.000 nicht abgeschriebener Herstellungsaufwand = zu besteuernder Spekulationserlös von 130.000 €.
Da aber mit dem Verkauf die Darlehen nebst Vorfinanzierungsentgelt fällig wurden (vereinfacht: 250.000) erhielten wir de facto nur 250.000 € ausgezahlt - für den 50%-Anteil also 125.000. Zieht man nun wie oben Kauf (-70.000 ) und Herstellungsaufwand (-50.000) ab, bliebe nach unserer Auffassung ein Erlös von 5.000 €. Das heißt: Die sich aus den Rechnungen des FA ergebende Steuerforderung liegt um ein Vielfaches über den tatsächlich erzielten Erträgen. Die Frage also: Kann es sein, dass die abzulösenden Darlehen nicht berücksichtigt werden und wir mithin Geld versteuern müssen, das wir nie erhalten haben?
Trifft nicht Ihr Problem?
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