Bürgschaft für eine GmbH
| 16.04.2012 17:18 |
Preis: ***,00 € |
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Wirtschaftsrecht, Bankrecht, Wettbewerbsrecht
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Rechtsanwalt Thomas Mack
Ich habe als Geschäftsführer und Minderheitsgesellschafter für eine Autohaus-GmbH zwei Bürgschaften übernommen. Zum einen für einen Kontokorrentkredit bei der Hausbank und zum anderen bei der Herstellerbank für die eingeräumte Neuwagenlinie (jeweils für die komplette Summe). Der andere Geschäftführer und Hauptgesellschafter hatte zuvor schon ebenfalls in voller Höhe für diese Linien gebürgt. Ich bin nun Mitte 2011 als Geschäftsführer und Ende 2011 als Gesellschafter aus der GmbH ausgeschieden und habe bei beiden Banken die Bürgschaften gekündigt. Beide Banken wollen mich aber nicht aus der Bürgschaft lassen, da die finanzielle Situation des Autohauses nicht so gut ist. Ich habe aber leider keinerlei Einfluß mehr auf die Entwicklung des Autohauses und auch keinen Einblick mehr auf die aktuelle Finanzsituation. Wie lange kann eine Bank diese Bürgschaften weiterhin einfordern und wie komme ich aus den Verträgen heraus? Von der Hausbank habe ich ein Schreiben, in dem sie mich in meiner Eigenschaft als Geschäftsführer auffordern die Bürgschaft zu übernehmen. Könnte ich evtl. darüber aus dem Vertrag kommen? Da ich kein Geschäftsführer mehr bin, fehlt die beschriebene Eigenschaft für diese Bürgschaft.
Trifft nicht Ihr Problem?
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