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Darf ich Patente abdrucken? (auch auszugsweise?)


| 15.04.2012 21:22 |
Preis: ***,00 € |

Generelle Themen


Beantwortet von

Rechtsanwalt Robert Weber




guten tag,

eine einfache frage: leider kann ich auch nicht mehr geld für diese frage ausloben.

gerne würde ich für eine publikation bei dpma hinterlegte patente abdrucken.

brauche ich dazu eine genehmigung oder sind patente gemeinfrei? (im zeifellsfall vielleicht eine quellennenung?) gilt das auch für auszüge, wie etwa eine zeichnung?

danke!
16.04.2012 | 00:27

Antwort

von

Rechtsanwalt Robert Weber
511 Bewertungen
Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben und unter Beachtung Ihres Einsatzes wie folgt beantworten möchte:

Sie können Patentschriften ohne Genehmignung abdrucken, jedoch müssen Sie die Quelle nennen und dürfen die Patentschrift NICHT verändern.

Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.

Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,

Robert Weber
Rechtsanwalt

Das Zurückhalten relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung radikal verändern. Diese Beurteilung ist lediglich eine erste rechtliche Orientierung.


Nachfrage vom Fragesteller 16.04.2012 | 07:28

gilt dies auch für auszüge, wie ein zeichnung?

Antwort auf die Nachfrage vom Anwalt 16.04.2012 | 15:20

Sehr geehrter Ratsuchender,

ja, das gilt auch für Auszüge wie beispielsweise eine Zeichnung.

Mit freundlichen Grüßen,

Robert Weber
Rechtsanwalt

Bewertung des Fragestellers 2012-04-18 | 00:24


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"knappe und präzise antwort. genau das was ich gesucht habe."
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BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 2012-04-18
5/5.0

knappe und präzise antwort. genau das was ich gesucht habe.


ANTWORT VON
Rechtsanwalt Robert Weber
Berlin

511 Bewertungen
FACHGEBIETE
Kaufrecht, Mietrecht, Urheberrecht, Internet und Computerrecht, Vertragsrecht, Medienrecht