365.030
Registrierte
Nutzer
Schneller und günstiger Rat vom Anwalt online.
Rechtsverbindlich: Antwort von einem Anwalt. Vertrauendwürdig: Kein Abo, keine Folgekosten.
Vertaulich:
E-Mail Beratung

Vertrauliche Rechtsberatung beim Anwalt Ihrer Wahl.

  • Dateien mitschicken
  • Kein Termin, kein Aufwand
  • ab 25 € mit dem Anwalt vereinbar
Topseller
Frag-einen-Anwalt.de

Einfacher geht es nicht, Das Original und Testsieger.

  • Frage online stellen
  • Ein Anwalt antwortet in 2 Stunden.
  • Beratung zu Ihrem Preis.
  • Ab 25 €
Sofort:
Telefonberatung

Jetzt sofort von einem Anwalt helfen lassen.

  • Sekundengenaue Abrechnung.
  • Später jederzeit anhören.
  • Ab 1,49 €/Min.
Beratungen vergleichen
780 Besucher | 5 Anwälte online
 www.frag-einen-anwalt.de » Grundstücke » Kündigung einer Leibrente
Schon bei uns registriert?
Bitte melden Sie sich an.
Nutzername


Passwort
Einloggen Passwort vergessen?

Oder mit einem Ihrer Konten:
Login via Facebook
 www.frag-einen-anwalt.de » Grundstücke » Kündigung einer Leibrente

Kündigung einer Leibrente


15.04.2012 16:51 |
Preis: ***,00 € |

Grundstücke


Beantwortet von

Rechtsanwalt Thomas Bohle


| in unter 2 Stunden

Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin am 15.6.2001 mit Abschluß eines Kaufvertrages eine Lebenslange Leibrentenverpflichtung eingegangen. Vertragspartner sind sowohl Mutter als auch Tochter. Ich habe mich in dem Kaufvertrag verpflichtet, den Verkäufern als Gesamtberechtigte gem. § 428 BGB lebenslang eine monatliche Leibrente zu zahlen. In dem Kaufvertrag steht auch der Passus, das wenn sich die Verhältnisse, unter denen diese Bestellung abgeschlossen wird, allgemein wirtschaftlich so grundlegend ändern, daß den Berechtigten die Annahme der Rente bzw. der Schuldnerin das Erbringen der leistungen nach Treu und Glauben nicht mehr zugemutet werden kann, so soll eine gerechte Anpassung der Höhe der Leibrente an die dann geltenden neuen wirtschaftlichen Verhältnissen erfolgen.

Meine schon seit längerem, hier Mai 2011, wirtschaftliche Situation, hat sich erheblich verschlechtert. Ich musste im August 2011 meine angesparte Lebensversicherung kündigen, um meine finanziellen Verpflichtungen zu erfüllen. Die Leibrentenverpflichtung kann ich nur mit erheblichen Anstrengungen und auch Verspätungen zahlen. Aufgrund von Rückständen hat die Berechtigte mir auch zwischenzeitlich aus der Urkunde das Konto gepfändet, die ich nur mit Hilfe von dritter Seite und nicht aus Eigenmitteln bezahlen konnte. Ich sehe mich mittlerweile außerstande, die Leibrente zu bezahlen. Ich möchte daher gern diesen Leibrentenvertrag kündigen und das Objkt wieder an die Berechtigten zurückgeben. In dem Kaufvertrag ist jedoch keine Klausel enthalten, die sich auf eine Kündigung bezieht, also gilt danach meines Wissens die gesetzliche Kündigungsmöglichkeit. Die Berechtigten haben jedoch einer Rückabwicklung widersprochen und wollen mit aller Macht diesen Vertrag umgesetzt wissen. Auch dem Verkauf der Immobilie mit Übertragung der Leibrentenverpflichtung haben die Berechtigten nicht zugestimmt. Ebenfalls habe ich mich auf die Anpassungsklausel in dem Vertrag berufen und um eine Anpassung der Leibrente gebeten. Statt dessen haben die Berichtigten die Leibrente erhöht. Dieser Erhöhung habe ich widersprochen.

Ich könnte heute nicht mehr diesen Vertrag abschließen. Meine finanzielle Situation lässt es nicht zu. Ich habe mit meiner Bank gesprochen, und die hat eine Finanzierung des Objektes abgelehnt. Auch aus der Tatsache heraus, das in dieser Region ein erheblicher Preisverfall von Immobilien stattgefunden hat.

Was kann ich jetzt noch tun?
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 16 weitere Antworten zum Thema:
Kündigung
15.04.2012 | 17:36

Antwort

von

Rechtsanwalt Thomas Bohle
931 Bewertungen
Sehr geehrte Ratsuchende,


nach Ihrer Sachverhaltsschilderung liegt aufgrund der wirtschaftlichen Veränderung die Möglichkeit vor, wegen Anderung der Geschäftsgrundlage nach § 313 BGB eine Anpassung des Vertrages zu verlangen.

Dazu ist es aber notwendig, alle Einzelheiten genaustens prüfen zu lassen, da diese "Änderung der Geschäftsgrundlage" an sehr streng zu beurteilen ist, auch in Hinblick auf eine mögliche Vorhersehbarkeit der Änderung und der Feststellung der Geschäftsgrundlage - ohne Kenntnis des gesamten Vertrages und alle Einzelumstände ist eine Beurteilung rein spekulativ und daher nicht möglich.


Diese Anpassung muss sich nicht etwa nur auf eine reduzierte Zahlung beschränken, sondern kann sogar dazu führen, dass der Vertrag insgesamt für die Zukunft aufgelöst wird und es damit der von Ihnen gewünschten "Kündigung" gleich kommt.


Eine Kündigung selbst ist aber bei einer Leibrente nach §§ 759 ff BGB nicht möglich, so dass Sie mit Ihrer Vermutung einer gesetzlichen Kündigungsmöglichkeit falsch liegen und Sie allein die oben aufgeführte Änderung der Geschäftsgrundlage sich aus dem Vertrag lösen könnten.



Suchen Sie daher unverzüglich mit allen Unterlagen einen Rechtsanwalt auf, damit dann diese Änderungsmöglichkeit anhand der Gesamtumstände geprüft und ev. erfolgreich durchgesetzt werden kann.

Daneben sollte auch die Möglichkeit der Einstellung der Zwangsvollstreckung beachtet werden, um insoweit weiteren Schaden zu verhindern.



Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt
Thomas Bohle
Damm 2
26135 Oldenburg

Tel: 0441 / 26 7 26
Fax: 0441 / 26 8 92
mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
http://www.rechtsanwalt-bohle.de/index.php?tarcont=content/e-mail.inc.php


ANTWORT VON
Rechtsanwalt Thomas Bohle
Oldenburg

931 Bewertungen
FACHGEBIETE
Arbeitsrecht, Familienrecht, Zivilrecht, Baurecht, Miet und Pachtrecht