Renovierung Bad Mietwohnung - Falsche Angaben des Maklers
12.04.2012 17:00 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum
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Rechtsanwalt AWR Anwaltskanzlei Aljoscha Winkelmann Rechtsanwalt Winkelmann
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Im Exposé des Maklers wurde eine 4-Zimmer Wohnung mit neuem Bad angeboten; auch bei der Besichtigung erwähnte der Makler, dass das Bad vor dem Einzug komplett saniert würde. Der Makler wurde in diesem Fall von einem Testamentsvollstrecker beauftragt und offensichtlich hatten sich Makler und Testamentsvollstrecker darauf verständigt, die Wohnung mit renoviertem Bad anzubieten, (unter meiner Annahme das eine Wohnung mit einem Bad aus den späten 60er Jahre sehr schlecht vermittelbar ist). Allerdings wurde dabei die Erbin und Vermieterin der Wohnung nicht gefragt, die das Bad zu keiner Zeit renovieren wollte. Die Erbin und Vermieterin war zum Zeitpunkt der Besichtigung und der späteren Mietvertragsunterzeichnung allerdings noch nicht als Eigentümerin der Wohnung im Grundbuch eingetragen. Unterschrieben ist der Mietvertrag von der Vermieterin und vom Testamentsvollstrecker. Mein Frau und ich einigten uns mit der Vermieterin auf einen Mietpreisnachlass gegenüber dem im Exposé genannten Mietpreis, da von Seiten der Eigentümerin bekanntlich keine Badrenovierung vorgesehen war. Kann ich vom Makler die Vermittlungsprovision zurückfordern, da dieser uns gegenüber falsche Angaben im Exposé und mündlich bei der Besichtigung gemacht hatte?
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