Fristlosekündigung Arbeitsrecht
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Fristlosekündigung


12.04.2012 13:11 |
Preis: ***,00 € |

Arbeitsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Thomas Bohle


| in unter 2 Stunden

Hab einen Angestelten fristlosgekündigt da er 3x Rufmord(Verleumdung) innerhalb von 6 Monaten gemacht hat.Darauf hin mich beim Arbeitsgericht angezeigt hat.Was kann ich dagegen tun.
12.04.2012 | 13:47

Antwort

von

Rechtsanwalt Thomas Bohle
931 Bewertungen
Sehr geehrte Ratsuchende,



nach Ihrer Sachverhaltsdarstellung gehe ich davon aus, dass der Angestellte beim Arbeitsgericht Kündigungsschutzklage auf Feststellung der Unwirksamkeit der fristlosen Kündigung eingereicht hat.


Gegen diese Klage müssen Sie sich verteidigen und die Ihnen vom Arbeitsgericht gesetzen fristen beachten, da der Klage ansonsten stattgegeben wird.


Sie müssen dann in dem Verfahren vortragen (und beweisen) können, dass


eine ordnungsgemäße Kündigungserklärung dem Angestellten zugegangen ist,

zwischen dem letzten Kündigungsgrund, auf den sie die die Kündigung gestützt haben und dem Zugang des kündigungsschreibens nicht mehr als 14 Tage vergangen sind,

der Betriebsrat (sofern vorhanden) ordnungsgemäß angehört worden ist,

keine Zustimmungsbedürftigkeit der Kündigung (z.b. Schwerbehinderung, Schwangerschaft, Mitglied des BR) besteht, und

natürlich ein wichtiger Grund vorliegt

Dieses ist imer dann der Fall, wenn Ihnen nicht zugemutet werden konnte, den Ablauf der Kündigungsfrist einzuhalten. Dazu müssen Sie also sehr genau vortragen und sollten auch die gesamten Umstände (dreimalige Verleumdung, Abmahnungen?) darlegen können.


Ob es dabei nicht sinnvoller ist, unverzüglich einen Rechtsanwalt zu beauftragen, der dann die Vertretung im arbeitsgerichtlichen Verfahren übernehmen kann, stelle ich anheim. Ich würde dazu dringend raten.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt
Thomas Bohle
Damm 2
26135 Oldenburg

Tel: 0441 / 26 7 26
Fax: 0441 / 26 8 92
mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
http://www.rechtsanwalt-bohle.de/index.php?tarcont=content/e-mail.inc.php


ANTWORT VON
Rechtsanwalt Thomas Bohle
Oldenburg

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