Können wir unserer Tochter das Wohnen bei Ihrem leiblichen Vater verbieten?
Guten Tag
Meine Frau und ich sind seit 1999 verheiratet. Sie brachte zwei Kinder (Tochter *1992 und Sohn *1995) mit in die Ehe. Bei beiden Kindern ist der Exmann der leibliche Vater. Das alleinige Sorgerecht liegt jedoch bei meiner Frau.
Nachdem der Exmann meiner Frau sich 7 Jahre überhaupt nicht um beide Kinder gekümmert hatte und nur mit Nachdruck Unterhalt zahlte, begann er vor zwei Jahren Kontakt mit der Tochter aufzunehmen.
Nach einigen Besuchen wollte Sie zu ihm ziehen, was Sie dann auch mit unserer befristeten Einwilligung (bis Schuljahresende) am dem 12.03.2006 tat.
Mittlerweile ist der Kontakt völlig zum erliegen gekommen. Unsere Anrufe werden nicht mal von unserem Kind beantwortet, sondern von der jetzigen Frau des Exmannes. Sie meint ständig (ohne Rückfrage), dass unsere Tochter uns nicht sprechen will. Unsere Tochter besucht mittlerweile das folgende Schuljahr.
Da das alleinige Sorgerecht ja bei meiner Frau liegt stellt sich die Frage ob wir unsere Tochter zurückholen können? Hat meine Frau als leibliche Mutter nicht mindetens ein Umgangsrecht? Wie können wir "sanften Druck" ausüben um unsere Tochter wenigstens zu sehen oder zu sprechen?
Trifft nicht Ihr Problem?
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