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Führerscheinentzug wegen Drogenbesitz


| 10.04.2012 22:10 |
Preis: ***,00 € |

Verkehrsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Fachanwalt für Strafrecht Marc N. Wandt


| in unter 1 Stunde

Liebe Anwälte,

folgendes Problem:

Mein Bruder, 19, wurde mit 23 gr PEP von der Polizei aufgegriffen. Er gab an, dass er es zum Eigenverbrauch besitze.

Er wurde vorgeladen, ist aber zur Vorladung nicht erschienen. Das ist schon das dritte Mal, dass er mit BTM erwischt wurde (vorher kleine Mengen Cannabis).

Nun bekam er von der Führerscheinstelle Post, der Führerschein wird eingezogen oder er kann ihn freiwillig abgeben.

Freiwillig natürlich mit einer (für mich) fragwürdigen Verzichtserklärung. Verzicht auf Entzugsverfügung, Rechtsmittel. Ausserdem der Nachweis der theoretischen und praktischen Fahrprüfung wenn die Fahrerlaubnis mehr als 2 Jahre entzogen bleibt. Der SB beim Amt meinte aber, man hätte sich mit der Stadt „geeinigt" auf 5 Jahre. Ich bin selber im öD tätig und der Meinung: das geschriebene Wort zählt. Diesen Punkt würde ich also sowieso ändern lassen.

Man riet meiner Mutter meinem Bruder, den FS freiwillig abzugeben, natürlich um die Kosten der Entzugsverfügung zu sparen. Ja, das macht dem SB in der Führerscheinstelle natürlich auch weniger Arbeit.

Mein Bruder hat Amphetamine nicht eingenommen, im Strassenverkehr war er nie auffällig. Er nimmt keine Drogen mehr und kann dies per Test beweisen.

Zu was raten Sie uns?

Abgabe freiwillig mit geänderter Verzichtserklärung?
Abgabe freiwillig ohne Verzichtserklärung?
Keine freiwillige Abgabe, aber die Option auf Rechtsmittel? Einen Widerspruch würde ich entsprechend formulieren.

Ich danke Ihnen für Ihre Antwort.
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 67 weitere Antworten zum Thema:
Führerscheinentzug
10.04.2012 | 22:33

Antwort

von

Rechtsanwalt Fachanwalt für Strafrecht Marc N. Wandt
145 Bewertungen
Sehr geehre Ratsuchende,

gerne beantworte ich Ihre Frage unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes, wie folgt.

Angesichts der Tatsache, dass Ihr Bruder den Konsum harter Drogen eingeräumt hat, darf die Behörde hieraus auf seine Nichteignung schließen. Der Verzicht wäre also durchaus eine überlegenswerte Variante.

Die Abgabe der Verzichtserklärung ist hierbei Voraussetzung. Unterzeichnet er diese nicht, würde die Behörde ggf. kostenpflichtig einen Entzugsbescheid erlassen. Der Verzicht an sich ist übrigens ohnehin nicht rechtsmittelfähig, so dass ein entsprechender Passus keine Auswirkungen hätte. Rein vorsorglich weise ich darauf hin, dass der Widerspruch in NRW gegen eine Entzugsverfügung nicht möglich ist. Hier wäre unmittelbar Klage zu erheben.

Die pauschale Festlegung auf 5 Jahre für eine prüfungsfreie Neuerteilung erscheint ebenfalls eher ungewöhnlich. Eine entsprechende Klausel empfehle ich zu streichen, obwohl es so oder so im Ermessen des SB liegt, ob neue Prüfungen verlangt würden, oder nicht.

Insgesamt ist also zum Verzicht, ggf. unter Abgabe einer mod. Verzichtserklärung, zu raten.

Ich hoffe Ihnen weitergeholfen zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen,

Marc N. Wandt
Rechtsanwalt


Nachfrage vom Fragesteller 10.04.2012 | 22:57

Leider konnte ich die Frage nicht bearbeiten weil Sie so schnell waren ;-)

Es wurde KEIN Drogentest von der Polizei gemacht und mein Bruder war zu Fuss unterwegs zu einer Party, daher die grosse Menge, der Konsum wurde ihm nicht nachgewiesen.

"Die pauschale Festlegung auf 5 Jahre für eine prüfungsfreie Neuerteilung erscheint ebenfalls eher ungewöhnlich."

MPU muss er auf jeden Fall machen.

Zitat
"Ich nehme hiermit zur Kenntnis, dass ich ... die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten zum Führen eines KFZs in einer theoretischen und praktischen Fahrerlaubnisprüfung nachweisen muss, wenn seit dem Verzicht der Fahrerlaubnis mehr als 2 Jahre vergangen sind." Hierzu der SB "wir haben uns mit der Stadt auf 5 Jahre geeinigt"

Ich habe es in der Verzichtserklärung so verstanden, dass er nochmal ganz neu den FS machen muss, wenn er innerhalb von 2 Jahren den FS mit Hilfe der MPU nicht zurück bekommt. s. § 20 (3) FeV

Eine MPU ist ja günstiger als FS neu machen. Deswegen hänge ich mich so an den Jahren auf.

Antwort auf die Nachfrage vom Anwalt 10.04.2012 | 23:14

Sehr geehrte Ratsuchende,

gerne beantworte ich Ihre Nachfrage wie folgt.

Es genügt, dass Ihr Bruder den Konsum harter Drogen eingeräumt hat. Bei derlei BtM genügt für die Nichteignung der reine Konsum ohne Bezug zum Straßenverkehr. Lediglich bei Cannabis wäre die Rechtslage anders.

Ein kompletter Neuerwerb ist keinesfalls erforderlich. Die Behörde darf lediglich neue Prüfungen verlangen. Vorher verlangen die meisten Fahrschulen jedoch einige Fahrstunden, um die Prüfungstauglichkeit festzustellen.

Eine allgemeine Festlegung erachte ich übrigens für bedenklich, da eine solche Vorgehenweise durchaus als ermessensfehlerhaft i.S. eines Ermessensnichtgebrauches verstanden werden könnte. In Bayern bspw. werden 10 Jahre angenommen, ebenso wie in anderen Kommunen in NRW ebenfalls.

Ich halte die zitierte Formulierung insoweit für unschädlich, eher sogar für gut, da hieraus wohlmöglich Ermessensfehler beweisbar wären, sollte es im Zuge der Neuerteilung zu einer Klage kommen.

Abschließend darf ich Ihnen den Rat mit auf den Weg geben, dass Ihr Bruder tunlichst 12 Monate Drogenabstinenz nachweisen muss, will er überhaupt Chancen auf eine positive MPU haben.

Ich hoffe Ihre Frage zufriedenstellend beantwortet zu haben und wünsche einen angenehmen Abend.

Marc N. Wandt
Rechtsanwalt

Bewertung des Fragestellers 2012-04-12 | 09:05


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"Dankeschön für die schnelle Beantwortung meiner Fragen :-)"
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BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 2012-04-12
5/5.0

Dankeschön für die schnelle Beantwortung meiner Fragen :-)


ANTWORT VON
Rechtsanwalt Fachanwalt für Strafrecht Marc N. Wandt
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