Abfindungsvertrag bei GDB 100
09.04.2012 11:01 |
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Arbeitsrecht
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Rechtsanwalt Christoph M. Huppertz
Sehr geehrte Damen und Herren,
meine Frage betrifft einen Abfindungsvertrag, den mein Vater unterschreiben soll.
Zu den Umständen:
Mein Vater [59 Jahre alt] arbeitete zuletzt 12 Jahre als Ingenieur in einem Unternehmen.
Von 2005 bis 2006 konnte der Tätigkeit aufgrund gesundheitlicher Probleme nur in Teilzeit nachgegangen werden, wobei gleichzeitig eine Erwerbsminderungsrente bezogen wurde. Seit 2006 ist mein Vater nun langzeitkrank und hat einen Behinderungsgrad von 100 (seit 1999 GDB 90). Er bezieht seit 2006 die volle Erwerbsminderungsrente [Altersente für schwerbehinderte Menschen ab 2013].
Die Firma zahlte 2006 noch Urlaubsgeld sowie 2006-2008 Weihnachtsgeld. Da mein Vater seine Tätigkeit nicht mehr aufnehmen kann, möchte die Firma nun einen Aufhebungsvertrag mit ihm abschließen.
Der Aufhebungsvertrag gesteht ihm die Abgeltung aller Urlaubsansprüche zu.
Meine Fragen:
1. Welchen Vorteil hat die Firma von einem solchen Aufhebungsvertrag, d.h. warum wird ihm nicht einfach gekündigt?
2. Hat mein Vater evtl. Anspruch auf eine zusätzliche Abfindung?
3. Kann ihm gekündigt werden, wenn er nicht unterschreibt?
Ich habe in einem Zusatz zum Arbeitsvertrag meines Vaters von 2005 folgende Klausel entdeckt:
„Es besteht Einigkeit darüber, dass das mit Ihnen fortbestehende Arbeitsverhältnis, ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit Ablauf des Monats endet, in dem Sie die Voraussetzungen für eine Rente wegen voller Erwerbsminderung erfüllen."
Demnach hätte ihm schon 2006 gekündigt werden können!?
Ich danke Ihnen schon im Voraus recht herzlich für Ihre Antwort!









