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Schwangerschaft während Medien-Volontariat


06.04.2012 13:45 |
Preis: ***,00 € |

Arbeitsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt LL.M.; M.A. Michael Grübnau-Rieken


| in unter 2 Stunden

Gute Tag,

ich befinde mich derzeit in einem Volontariat zur Redakteurin. Die Probezeit ist vorbei, der Vertrag läuft noch knapp 1 Jahr und 5 Monate. Ich bin jetzt ganz am Beginn einer Schwangerschaft und würde gerne wissen, welche Rechte für mich in Sachen Mutterschutz/Geld/Arbeitsplatzschutz etc. gelten. Ist mein Arbeitsplatz geschützt? Genieße ich Kündigungsschutz? Wann darf ich in Mutterschutz gehen? Wie sehen die finanziellen Regelungen aus?

Viele Dank im Voraus!
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 114 weitere Antworten zum Thema:
Schwangerschaft
06.04.2012 | 14:54

Antwort

von

Rechtsanwalt LL.M.; M.A. Michael Grübnau-Rieken
232 Bewertungen
Sehr geehrte Ratsuchende,

besten Dank für die Anfrage, die ich gerneanhand des von Ihnen geschilderten Sachverhaltesgerne wie folgt beantworten möchte.

1. Ist mein Arbeitsplatz geschützt?

Wird Elternzeit verlangt, darf der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis nach § 18 Abs 1 BErzGG ab diesem Zeitpunkt bis zu ihrem Ende nur mit Zustimmung der für den Arbeitsschutz zuständigen obersten Landesbehörde ordentlich kündigen.

Sie sollten also in Elternzeit gehen, die 12 Monate für die Mutter beträgt.

2. Genieße ich Kündigungsschutz?

Der besondere Kündigungsschutz des § 9 MuSchG sieht vor, dass Frauen während der Schwangerschaft und bis zum Ablauf von 4 Monaten nach der Niederkunft einen besonderen Kündigungsschutz dergestalt genießen, dass die Kündigung überhaupt unzulässig ist (§ 9 I MuSchG).


3. Wann darf ich in Mutterschutz gehen?

6 Wochen vor dem ärztlich festgelegten Entbindungstermin dürfen Sie gem. § 3 Abs. 2 MuschG nicht mehr beschäftigt werden, können also dann in Mutterschutz gehen.


4.Wie sehen die finanziellen Regelungen aus?

Gem. § 13 MuschG erhalten Sie für die Zeit vor der Entbindung nach § 3 Abs.2 Mutterschaftsgeld.

Wenn das Kind auf der Welt ist, erhalten Sie Erziehungsgeld.

Ich hoffe, hnen einen ersten Überblick über die Rechtslage gegeben haben zu können.

Bitte bedenken Sie, dass meine Einschätzung ausschließlich auf Ihren Angaben beruht.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Grübnau-Rieken LL.M.; M.A.
Master of Laws, Magister Artium
Rechtsanwalt


Im Falle einer weiteren, anwaltlichen Mandantierung würde ich mich freuen, wenn Sie mich beauftragen würden.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Grübnau-Rieken LL.M.; M.A.
Master of Laws, Magister Artium
Rechtsanwalt

Dozent im Bereich Sozialrecht, Haftungs- und Vertragsrecht

ANTWORT VON
Rechtsanwalt LL.M.; M.A. Michael Grübnau-Rieken
Jever

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