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Vodafone Vertrag fristlos kündigen


04.04.2012 17:06 |
Preis: ***,00 € |

Vertragsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt LL.M. Christian Mauritz


| in unter 2 Stunden

Guten Tag,
habe eine Vertragsverlängerung mit Vodafone abgeschlossen(all in one Handy und Telefon mit Internet).Das Handy wird genutzt(iPhone)der Telefonanschluß kann noch nicht genutzt werden weil der alte Vertrag noch bis Oktober läuft.Dies ist alles bei V.bekannt und auch so bestätigt.Trotzdem erhalte ich seit der Verlängerung falsche Abrechnungen die immer das gesamt Packet enthalten die Mehrkosten pro Monat ca.25 Euro.Habe mitlerer Weile mindestens 8Versuche unternommen das Problem zu beheben(4mal Pesönlich in Filliale und zig mal Telefonisch)der Aufwand Zeit und Geld ist mittlerer Weile nicht wenig.Als letztes hat man mir 2Monate gutschriften gegeben,leider ist die neue Abrechnung wider falsch was auch Telefonisch vom Kundendiest bestätigt wurde.Kann ich den Vertrag fristlos kündigen, da V.wohl nicht in der Lage ist den Vertrag einzuhalten,und ich den Aufwand meinerseits nichtmehr zumutbar finde.
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 298 weitere Antworten zum Thema:
Vertrag kündigen Vodafone
04.04.2012 | 17:46

Antwort

von

Rechtsanwalt LL.M. Christian Mauritz
200 Bewertungen
Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Frage möchte ich anhand der von Ihnen mitgeteilten Informationen wie folgt beantworten:

Verträge können grundsätzlich dann gekündigt werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, der dem kündigenden Teil das Festhalten am Vertrag unter Berücksichtigung der Interessen beider Vertragsparteien unzumutbar macht. Eine derartige dauerhafte Belastung wie in Ihrem Fall, die Sie immer wieder zu zeit- und womöglich auch kostenintensivem Einschreiten zwingt, ist meiner Einschätzung nach in der Tat hinreichend für eine fristlose Kündigung. Beachten Sie bitte, dass eine fristlose Kündigung immer innerhalb von zwei Wochen nach dem Ereignis, auf das sich die fristlose Kündigung stützt, erfolgen muss. Bei Dauerverstößen wie in diesem Fall wäre dies dann der Zugang der letzten fehlerhaften Abrechnung.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen hilfreichen ersten Überblick verschaffen. Sollten Sie in dieser Angelegenheit weiterführende Unterstützung benötigen, können Sie sich gerne an mich wenden.

Mit freundlichen Grüßen

Christian Mauritz, LL.M.
Rechtsanwalt


ANTWORT VON
Rechtsanwalt LL.M. Christian Mauritz
Düsseldorf

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