Beendigung Mietverhältnis Praxisräume
Preis: ***,00 € |
Mietrecht, Wohnungseigentum
Beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Bohle
| in unter 2 Stunden
Sehr geehrte Damen und Herren es geht um die vorzeitige Auflösung eines Mietverhältnisses.
Mietvertrag von 2006 (unterschrieben am 09.11.2006)
- abgeschlossen zwischen Ehepaar x und Vermieter
- über EG-Praxisräume und Seminarraum DG insg. 400 m²
- es wurde 2005 einen Nutzungsänderung als Gewerbliche Nutzung vorgenommen (Gebäude ist ansonsten Wohngebäude - Räumlichkeiten waren zuerst als Wohnungen angelegt, 3 Stück)
- Laufzeit über 9 Jahre ab 01.12.2006
- ohne vorzeitige Kündigungsmöglichkeit (Mieter lässt auch hier nicht mit sich reden - da er die extrem hohe Mieteinnahmen nicht verlieren möchte)
- inkl. Zusatzvereinbarung bzgl. Indexmieterhöhung (wird auch jährlich erhöht) und Erlaubnis der Untervermietung von Ehefrau X an Ehemann X für Naturheilpraxis ( Untermiete - Laufzeit auf unbestimmte Zeit, aber gekoppelt an den Hauptmietvertrag, kündbar mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende)
- Ehepaar ist seit ca. 5 Jahren geschieden, haben jedoch beide Verpflichtung gegenüber dem Ursprungs-Mietvertrag.
- Ehemann, Untermieter der Praxis zieht im Juli 2012 nach Südamerika und möchte vorzeitig aus diesem Mietvertrag heraus
Es wurde mehrfach versucht, für die Räumlichkeiten einen Nachmieter zu finden, jedoch vergebens, da verkehrsungünstige Lage und überteuerte Miete. Die Ex-Ehefrau kann Räumlichkeiten nicht halten (4.600 Euro mtl.).
Gibt es eine Möglichkeit bzgl. der Nutzung der Ex-Ehefrau, die die Räumlichkeiten nicht mehr als Gewerbe nutzen könnte/ würde - z.B. sie zieht selbst ein?
Gibt es eine Möglichkeit wenn ein Mieter ins Ausland geht?
Generelle Möglichkeiten?
Vorab vielen Dank & herzliche Grüße
Beendigung Mietverhältnis









