Auslieferung bei was bei wem von wo nach wo ? Internationales Recht
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Auslieferung bei was bei wem von wo nach wo ?


| 31.03.2012 21:14 |
Preis: ***,00 € |

Internationales Recht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Patrick Hermes




Sehr geehrte Anwälte

mich würde mal theoretisch interessieren wie die Gesetze bzw Auslieferung-Abkommen bei
Internetstrafen zwischen zwei Personen aussehen.

Wie sieht es Beispielsweise aus, wenn man zb in einem Chat mit jemanden chattet der in der Schweiz ist und man selbst sitzt in Deutschland .
Wenn in diesem Chat nun von Deutschland aus, Taten gegen den in der Schweiz ausgeführt werden, etwa wenn der deutsche Chatpartner den Schweizer beleidigt, droht, sexuell belästigt oder sonst was tut, kann dann der deutsche der in Deutschland diese Worte quasi in den pc tippt ausgeliefert werden und in der Schweiz verurteilt werden auch wenn die Strafen in der Schweiz höher sind Idee vielleicht sogar sehr viel höher ?

Zb gibt es ja in der Schweiz eine unbegrenzte Haft bzw Sicherungsverwahrung bei Mord oder einer Sexualtäter auch ist die Schweiz ein etwas instabilerer Rechtsstaat da dort zb das Demokratische System immer Gesetze sogar Verfassungsgesetze ausgrübeln kann, wenn ein Volksentscheid das so will

Wäre daher eine solche Auslieferung unter diesen Umständen GG widrig oder sehen sie noch andere Hinderungsgründe ?

Vielen Dank
Eingrenzung vom Fragesteller 31.03.2012 | 21:18
31.03.2012 | 23:04

Antwort

von

Rechtsanwalt Patrick Hermes
266 Bewertungen
Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts beantworten möchte:


Die Internationale Rechtshilfe ist geprägt von internationalen Abkommen und unterliegt ständigen Änderungen.

Rechtsgrundlage der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen ist in Deutschland das Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG), in das der Inhalt der verschiedenen Abkommen und Beschlüsse eingearbeitet wurde, so z.B. das Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder die Rahmenbeschlüsse 2006/783 und 2006/675 der EU über die gegenseitige Anerkennung von Einziehungsentscheidungen sowie die Berücksichtigung von Vorverurteilungen.

Voraussetzung für eine Auslieferung ist, dass eine nach deutschem Recht rechtswidrige Tat vorliegt und eine Mindestsanktion vorliegt, zb. wird nur wegen Taten ausgeliefert die ein Mindestmaß an Freiheitsstrafe von einem Jahr vorsehen oder eine Haft von mindestens 4 Monaten
sanktioniert wurde. Ein unterschiedlich geltendes Strafmaß in den jeweiligen Ländern spielt keine Rolle, soweit die Voraussetzungen erfüllt sind.

Ich hoffe, meine Antwort hat Ihnen weitergeholfen.

Mit freundlichen Grüßen


Patrick Hermes
Rechtsanwalt
auch Fachanwalt für Steuerrecht


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80333 München

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Nachfrage vom Fragesteller 31.03.2012 | 23:51

Das bedeutet also, dass selbst bei einer internettat die deutschen Gesetze gelten
Wenn also jemand übers Internet bedroht oder beleidigt liegt die Strafe ja zb nach § 185 StGB bei unter einem Jahr, denn es fängt dort ja schon bei einer Geldstrafe an.
Wenn diese Person aber in Deutschland auch verurteilt wird oder besser gesagt in der Schweiz und eine Strafe von mehr als 4 Mon Freiheitsstrafe ohne Bewährung oder wie sie sagten :" sanktioniert" wird, kann auch wegen einer Beleidigung ausgeliefert werden weil es rein theoretisch bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe geben kann nach deutschen Recht ?

Bei Sexualtaten liegt nach § 176 Abs 4 StGB oder nach § 184 ff StGB im letzteren fall regelmäßig eine Mindeststrafe vor, die unter einem Jahr liegt, verstehe ich sie auch hier richtig, dass es dann keine Auslieferung geben kann wie Eingangs gefragt ?

Antwort auf die Nachfrage vom Anwalt 01.04.2012 | 15:17

Wenn die Tat in der Schweiz angeklagt wird, gelten dort natürlich die schweizerischen Gesetze.
Allerdings kommen deutsche Gesetze sodann im Rahmen der Auslieferung in Betracht.
Theoretisch ja, aber kein Gericht wird wegen einer Beleidigung 4 Monate ohne Bewährung verhängen.

Bewertung des Fragestellers 2012-04-01 | 15:54


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"Vielen Dank Ich bitte sie im Rahmen des Portals und einer Nachantwort nochmals klar zu sagen, ab welcher Strafhöhe ausgeliefert wird Was heißt Mindestmaß oder Höchstmaß Im Gesetz steht das eine Tat im Höchstmaß mindestens mit einem Jahr bestraft werden muss, nur ist das nicht bei allen Straftaten so, wenn man mal die Ordnungswidrigkeiten weg lässt ? Heißt das also, dass immer dann wenn eine Strafrahmen zb Geldstrafe und bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe vorgibt, eine Auslieferung gerechtfertigt ist ? Wenn der Strafrahmen nun bei Geldstrafe und bis zu 6 Monaten liegen würde, wäre es also nicht erfüllt ??"
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BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 2012-04-01
5/5.0

Vielen Dank Ich bitte sie im Rahmen des Portals und einer Nachantwort nochmals klar zu sagen, ab welcher Strafhöhe ausgeliefert wird Was heißt Mindestmaß oder Höchstmaß Im Gesetz steht das eine Tat im Höchstmaß mindestens mit einem Jahr bestraft werden muss, nur ist das nicht bei allen Straftaten so, wenn man mal die Ordnungswidrigkeiten weg lässt ? Heißt das also, dass immer dann wenn eine Strafrahmen zb Geldstrafe und bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe vorgibt, eine Auslieferung gerechtfertigt ist ? Wenn der Strafrahmen nun bei Geldstrafe und bis zu 6 Monaten liegen würde, wäre es also nicht erfüllt ??


ANTWORT VON
Rechtsanwalt Patrick Hermes
München

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