Führung der Bezeichnung "Sozialanwalt"
21.12.2004 20:49 |
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Strafrecht
Beantwortet von
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin Diplom-Verwaltungswirt (Fachbereich Rechtspflege) und möchte mich im Sinne des § 1836 Abs. 1 Satz 4 BGB als gerichtlich bestellter Berufsbetreuer selbständig machen, um hilfsbedürftige Menschen zu unterstützen.
Verstoße ich gegen geltendes Recht, wenn ich in Ausübung dieser Tätigkeit als "Sozialanwalt" am Rechtsverkehr teilnehme und dieser Begriff auch Bestandteil meiner Domain sein soll?
Für Ihre freundliche Mühe danke ich Ihnen sehr und wünsche Ihnen ein gesegnetes Weihnachtsfest.








