Nutzungsänderung/Wohneigentümergemeinschaft, öffentliches/privatrechtl. Verfahren
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Generelle Themen
Beantwortet von
Rechtsanwalt Karlheinz Roth
| in unter 2 Stunden
Folgende Frage stellt sich:
Meine Frau und ich mit unseren drei Kindern sind Eigentümer einer grossen Wohnung und einer kleinen Wohnung (als Ferienwohnung genutzt) alles auf einer Ebene. Unter uns also im grossen Keller bzw. Untergeschoss ist eine weitere Einheit unter beiden Wohnungen. Diese wurde ursprünglich gebaut laut Bauakte als Unterstellhalle für landwirtschaftliche Maschinen also gewerbliche Nutzung und als solche bis dato genutzt.
Wir haben 7 Tausendstel mehr mit beiden Wohnungen wie die Einheit unten. Das ganze liegt im Landschaftsschutzgebiet.
Nun möchte bzw. muss (aus Geldnot) der untere Eigentümer verkaufen und der Käufer möchte die Betonhalle in der Nutzung ändern.
Und zwar als Halle bzw. Weinkeller zum Ausbau von Wein. Derzeit ist die untere Halle nicht an die Entwässerung angeschlossen.
Haben wir als Miteigentümer die Möglichkeit im privatrechtlichen Bereich zu verhindern, dass die Halle anderst genutzt und umgebaut wird (Gründe: die Halle muss zum Weinausbau gekühlt werden... also Ventilatoren aussen Anbau,es entsteht beim Ausbau von Wein durch das viele Wasser starke Feuchtigkeit in der Halle was unseren Rohren nicht gut tut und zu Schimmelbildung führt, Lärmbelästigung durch klappernde Edelstahltanks, das Chemische Abwasser beim Weinmachen greift Ableitungen an und das Allerwichtigste ist, dass unser Sohn massiv allergisch ist gegen Insektengift: in der Erntezeit wird es ein extrem hohes Aufkommen von Vespen geben über mehrere Wochen und wir haben da Angst um ihn, Balkon im Dach direkt obendrüber, Schlafzimmer obendrüber)
Soviel wir wissen hat der Kaufinteressent eine Nutzungänderung bei der Baubehörde beantragt.
Können wir dagegen vorgehen??? Und wie???
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